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Transitionsfonds

Welche Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden?
  • Ein wahrheitsgemäß ausgefülltes und vom Eigentümer unterschriebenes Antragsformular;
  • Eine Beschreibung der abzureißenden Gebäude mit Angabe der m2-Anzahl;
  • Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die abzureißenden Gebäude rechtmäßig errichtet und gegebenenfalls mit Bau- und/oder Umweltgenehmigungen gebaut wurden;
  • Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die Bauwerke, die nicht abgerissen werden sollen, rechtmäßig errichtet wurden und gegebenenfalls über eine Bau- und/oder Umweltgenehmigung verfügen;
  • Eine maßstabsgetreue Karte mit den abzureißenden Gebäuden;
  • Eine Asbestuntersuchung, die das Vorhandensein oder Fehlen von Asbest nachweist;
  • mehrere Fotos von den abzureißenden Gebäuden, damit alle Seiten sichtbar sind;
  • Eine Kopie des Ratsbeschlusses, der den Wiederaufbau der abzureißenden Gebäude verhindert;
  • Eine Zeichnung der neuen zukünftigen Situation;
  • Eine positive Reaktion des Kollegiums vor der Konsultation über die zukünftige Situation.

Möchten Sie landwirtschaftliche Gebäude abreißen oder Platz für eine neue Bebauung schaffen?
Der Übergangsfonds bietet finanzielle Unterstützung für Projekte, die die Qualität des Außengebiets verbessern. Die Gemeinde nutzt diesen Fonds, um Entwicklungen zu ermöglichen, die zu einer besseren Landschaft und einem zukunftssicheren Außengebiet beitragen.

Fonds für den Übergang

Wofür kann der Übergangsfonds verwendet werden?

Der Fonds kann verwendet werden für:

  • Abriss von leerstehenden landwirtschaftlichen Gebäuden
  • Abriss der niedrigen Nerzställe
  • Abriss von Gewächshäusern
  • Abriss von Strukturen ohne Gebäude
  • Förderung der physischen Rücksichtnahme bei der Siedlungsentwicklung
  • in einigen Fällen die Erweiterung oder Anpassung eines nichtlandwirtschaftlichen Betriebs

Dabei hält sich die Gemeinde an die Beträge und Bedingungen, die in der Provinzialpolitische Regelung Maatwerk Omgevingskwaliteit(externer Link). 

Was sind die Bedingungen für die Gewährung von Zuschüssen aus dem Übergangsfonds?

Der Zuschuss kann unter den folgenden Bedingungen gewährt werden:

  • Alle abzureißenden Gebäude, die im Antrag aufgeführt sind, werden vom Antragsteller abgerissen und entsorgt, einschließlich der Beseitigung der der früheren Nutzung dienenden Einbauten des Gebäudes. Befinden sich auf dem Grundstück Brunnen, Fundamente und andere unterirdische Anlagen, die im Zusammenhang mit den abzubrechenden Gebäuden genutzt werden und für die eine Entschädigung beantragt wird, so sind diese Anlagen ebenfalls abzubrechen und zu beseitigen. Außerdem muss der zurückbleibende Boden eingeebnet werden.
  • Der Abriss erfolgt im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften und gemäß den Bedingungen, die für die Abrissanzeige oder die Umweltgenehmigung für den Abriss gelten.
  • Die Fläche wird entlang der Außenseite der Fassade oder bis zur Mitte der Trennwände gemessen. Dabei wird die Fläche senkrecht auf das durchschnittliche Bodenniveau (die fertige Fläche) um das Gebäude herum projiziert;
  • Es handelt sich um Gebäude im Außenbereich der Gemeinde Gemert-Bakel, die rechtmäßig errichtet wurden und für die gegebenenfalls eine Bau- und/oder Umweltgenehmigung vorliegt.
  • Abgerissene Gebäude dürfen nicht durch Neubauten ersetzt werden.
  • Als Schwellenwert werden mindestens 250 m2 landwirtschaftliche Gebäude, 500 m2 Nicht-Gebäude und/oder 500 m2 niedrige Nerzställe abgerissen.

Klicken Sie hier, um die vollständige Förderrichtlinie einzusehen.

Wie funktioniert das Ganze?
  1. Sie können bei der Gemeinde unter den nachstehenden Kontaktdaten eine Vorabberatung beantragen.
  2. Wir prüfen, ob Ihre Initiative in den Übergangsfonds passt.
  3. Wir bewerten den Beitrag zur räumlichen/sozialen Qualität und die Machbarkeit.
  4. Im Folgenden erhalten Sie einen Einblick in die Bedingungen und möglichen Entschädigungen
  5. Wir erläutern, welche Schritte für einen Antrag erforderlich sind.

Das Verfahren finden Sie auch im Flussdiagramm am Ende dieser Seite.

Wie hängt dies mit dem Übergangsfonds zusammen?

Manchmal passt ein Plan nicht gut in den Übergangsfonds. In einigen Fällen kann dann das Anpassungsprogramm helfen. Für Weitere Informationen über die maßgeschneiderte Regelung finden Sie hier.

Wie wurden die Beträge aus dem Übergangsfonds festgelegt?

Die Beträge aus dem Übergangsfonds richten sich nach der Richtlinie für Umweltqualitätsmaßnahmen (Abschnitt 7.1). Diese kann über den Link abgerufen werden. Darin sind die einzelnen Beträge aufgeführt, die aus dem Übergangsfonds gewährt werden.

Abschnitt 7.1 Maatwerk omgevingskwaliteit Beleidsregel omgevingsrecht(externer Link)

Wo sind die genauen Regeln für den Übergangsfonds?

Die Regeln für den Übergangsfonds wurden vom Gemeindevorstand verabschiedet.

Subventionsprogramm Übergangsfonds Gemert-Bakel

Wo finde ich heraus, welche Gebietstypologien gelten?

Möchten Sie mehr erfahren?

Möchten Sie wissen, ob Ihr Vorhaben für den Übergangsfonds in Frage kommt? Sehen Sie sich das nachstehende Dokument an oder beantragen Sie eine erste Beratung. Wir werden eine erste Antwort geben und mit Ihnen zusammen über die Möglichkeiten nachdenken. Sie können sich an Johan van Diepen wenden (johan.vandiepen@gemert-bakel.nl), Joke Manders (joke.manders@gemert-bakel.nl) oder Rufnummer 0492 37 85 00