Subventionsprogramm Übergangsfonds Gemert-Bakel

Der Gemeindevorstand von Gemert-Bakel; in Erwägung nachstehender Gründe

Im Außenbereich sind durch Geschäftsaufgabe überflüssige Gebäude entstanden, deren Abriss zur Verbesserung der räumlichen Qualität und zur Vermeidung von unerwünschtem Leerstand notwendig ist.

Es bedarf einer Regelung, die den Abriss von überflüssigen (landwirtschaftlichen) Gebäuden fördert, mit Umwidmung oder Begrenzung der Bebauungsmöglichkeiten und - wo sinnvoll - Raum für Wohnen oder Erweiterung.

Zusätzliche Erweiterungsflächen oder Wohnungsbau sind nur in Kombination mit einer anteiligen Verbesserung der Qualität des Außenbereichs durch Abriss möglich.

Für den Zeitraum 2026-2035 werden 1.000.000 € für ein revolvierendes Förderprogramm (Transition Fund) zur Verfügung gestellt, wobei räumliche Standortüberlegungen von der Förderung ausgeschlossen sind.

Dat het daarvoor noodzakelijk is onderstaande regeling vast te stellen;

Im Hinblick auf Titel 4.2 des Allgemeinen Verwaltungsrechtsgesetzes und die Allgemeine Förderrichtlinie Gemert-Bakel 2024

 

Beschluss über die Annahme des Förderprogramms des Übergangsfonds Gemert-Bakel.

Artikel 1 - Begriffsbestimmungen

Voor toepassing van deze regeling wordt verstaan onder:

Antragstellung.Ein vom Antragsteller ausgefülltes und von der Gemeinde zur Verfügung gestelltes Antragsformular für die Gewährung einer Entschädigung für den Abriss nicht mehr benötigter Gebäude, zusammen mit allen obligatorischen Anhängen, die in dieser Verordnung enthalten sind.

Landwirtschaftliche Funktion:Die Nutzung von Grundstücken und/oder Gebäuden zum Zwecke eines landwirtschaftlichen Betriebes.

Awb:De Algemene wet bestuursrecht.

Gebäude:Gebäude und Strukturen ohne Gebäude.

Betriebserweiterung. Eine planerische Erweiterung der zulässigen Gebäude zugunsten eines nichtlandwirtschaftlichen Betriebes im Außenbereich.

Nicht-bauliche Struktur:Ein Graben oder ein Futtersilo, ein Wasserbecken, ein Dunglager oder eine Hofbefestigung, für die gegebenenfalls eine Umweltgenehmigung erteilt wurde.

Vorstand:Het college van burgemeester en wethouders van de gemeente Gemert-Bakel.

Entscheidung des KollegiumsEen besluit genomen door het College.

Kulturgeschichtliche Werte:Werte und Eigenschaften eines Gebietes oder der dort vorhandenen Dinge, die sich auf das architektonische Erbe, das städtebauliche Erbe, die historischen Grünwerte, das historisch-geografische Erbe und die bekannten und erwarteten archäologischen Werte beziehen.

Gebäude:Jedes legale Bauwerk, das einen für Menschen zugänglichen, überdachten, ganz oder teilweise von Wänden umschlossenen Raum bildet und für das gegebenenfalls eine Umweltgenehmigung (Bautätigkeit) erteilt wurde.

Meldeformular bereit:Ein von der Gemeinde Gemert-Bakel zur Verfügung gestelltes Formular zur Meldung und zum Nachweis des erfolgten Abrisses.

Gläserne Stände:Gebäude oder Bauwerke, die ganz oder überwiegend aus Glas bestehen und für den Anbau von Pflanzen genutzt werden.

Niedrige Nerzställe:Offene oder halboffene Strukturen für die Haltung von Nerzen, in der Regel mit einem Dach und einer Säulenkonstruktion, aber ohne geschlossene Wände, so dass sie nicht als Gebäude eingestuft werden.

EbenerdigHet aansluitende, afgewerkte terrein rondom een bouwwerk.

Denkmalgeschütztes Gebäude:Ein Gebäude, das als nationales, provinzielles oder kommunales Denkmal ausgewiesen und als solches nach den geltenden Vorschriften geschützt ist.

N-Emissionen:Die genehmigte Ammoniakemission (NH3), ausgedrückt in Kilogramm pro Jahr, wie sie in der für den Standort geltenden Umweltgenehmigung (Milieu) oder gleichwertigen Genehmigung enthalten ist.

Nettorückbau-Meter:Die Quadratmeterzahl der Gebäude oder baulichen Anlagen, die per Saldo nicht abgerissen werden, also die Differenz zwischen dem bestehenden und dem künftigen Gebäude, dient als Ausgangspunkt für die Ermittlung der Förderhöhe.

Umweltgenehmigung.Een omgevingsvergunning als bedoeld in de Omgevingswet.

Die Umwelt genehmigt den Abriss:Für den Abriss eines Bauwerks ist eine Umweltgenehmigung auf der Grundlage des Omgevingswet/Besluit bouwwerken leefomgeving und/oder des Umweltplans von Gemert-Bakel erforderlich.

Abschnitt Umweltgenehmigung.Der Teil der Umweltgenehmigung, der sich auf umweltschädliche Tätigkeiten im Sinne des Umweltgesetzes bezieht.

Parzelle:Das Flurstück bzw. die zusammenhängenden Flurstücke, auf denen sich die abzubrechenden Gebäude befinden, sind im Eigentum des Antragstellers und im Flächennutzungsplan der Gemeinde Gemert-Bakel als eine Einheit ausgewiesen.

Planungsänderung.Änderung des Flächennutzungsplans oder einer anderen planungsrechtlichen Vorschrift, die eine neue Funktion oder Nutzung planungsrechtlich ermöglicht.

Abrissanzeige: Eine Anmeldung ist auf der Grundlage des Umweltgesetzes und der Verordnung über bauliche Maßnahmen im Wohnumfeld und/oder des Umweltplans Gemert-Bakel erforderlich.

Zuschuss zum Abriss:Ein finanzieller Beitrag der Gemeinde für die vollständige und nachweisliche Beseitigung von Gebäuden oder Strukturen auf einem Grundstück, um die Verbesserung der räumlichen Qualität, die Funktionsänderung oder die politischen Ziele des Umweltplans von Gemert-Bakel zu unterstützen.

Förderhöchstbetrag: Der Höchstbetrag, der in einem bestimmten Zeitraum für die Gewährung von Fördermitteln im Rahmen dieser Förderregelung zur Verfügung steht.

Antwort vor der Konsultation:Eine schriftliche Antwort des Kollegiums auf eine Initiative in der Vorphase, aus der hervorgeht, inwieweit eine Zusammenarbeit mit der beabsichtigten Entwicklung möglich ist, ohne dass daraus Rechte abgeleitet werden.

WoontitefDas Planungsrecht zur Realisierung einer Wohnung im Außenbereich.

Artikel 2 - Förderfähige Aktivitäten

2.1 Förderfähig sind die folgenden Komponenten:

  1. de sloop van agrarische gebouwen;
  2. de sloop van lage nertsensheds;
  3. de sloop van glasopstanden;
  4. de sloop van bouwwerken geen gebouw zijnde;
  5. het verwijderen van verharding en andere voorzieningen;
  6. N-Emissionen bei vollständigem Entzug der Umweltgenehmigung (gemäß Artikel 7.1.4 der Umweltqualitätsregel der Provinz Nordbrabant).
Artikel 3 - Zielgruppen
  1. Ein Antrag kann vom Eigentümer des Grundstücks gestellt werden, auf dem sich Gebäude mit landwirtschaftlicher Funktion befinden.
  2. Ein Antrag kann von einem Grundstückseigentümer gestellt werden, auf dem sich Gebäude mit ehemals landwirtschaftlicher Funktion befinden, wobei im Falle einer Funktionsänderung keine Abbruchverpflichtung besteht.
Artikel 5 - Förderungshöchstgrenze und Verteilungskriterien

5.1 Der Förderhöchstbetrag beträgt bei Beginn im Jahr 2026 l .000.000 €. In jedem Kalenderjahr legt das Kollegium den Förderhöchstbetrag für das kommende Jahr fest.Der Förderhöchstbetrag ist revolvierend und wird durch die Gewährung von Zuschüssen reduziert und durch die Mittel aus Wohnungs- und Betriebserweiterungen erhöht.

5.2 Von der Gesamtfördersumme nach Absatz l sind maximal 500.000 € für den Abriss von niedrigen Nerzställen vorgesehen. Das Kollegium legt in jedem Kalenderjahr die Subventionsobergrenze für das kommende Jahr für niedrige Nerzställe fest. Diese Mittel können nur umgeschichtet werden, wenn sie dem Fonds durch Einnahmen aus Betriebserweiterungen wieder zugeführt werden.

5.3 Der Vorstand bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs.

5.4 Die Berücksichtigung von förderfähigen Anträgen, die nicht abgelehnt werden, erfolgt in der Reihenfolge der Antragstellung, bis die in Absatz 1 genannte Förderobergrenze erreicht ist.

5.5 Wird gemäß Art:5 Awb der Zeitpunkt der Antragstellung der Zeitpunkt, an dem der Antrag zu einem zulässigen Antrag ergänzt wurde.

Artikel 6 - Anwendung

6.1 Anträge können bis spätestens 31. Dezember 2035 gestellt werden.

6.2 Dem Antrag sind in Ergänzung zu Artikel 9 der Verordnung folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Ein wahrheitsgemäß ausgefülltes und vom Eigentümer unterschriebenes Antragsformular;
  2. Beschreibung der abzureißenden Gebäude mit Angabe der m2-Anzahl;
  3. Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die abzureißenden Gebäude rechtmäßig errichtet wurden und ggf. über eine Bau- und/oder Umweltgenehmigung verfügen;
  4. Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die nicht abzureißenden Gebäude rechtmäßig errichtet wurden und ggf. über eine Bau- und/oder Umweltgenehmigung verfügen;
  5. Eine maßstabsgetreue Karte zeigt die abzureißenden Gebäude;
  6. een asbestonderzoek dat de aanwezigheid of afwezigheid aantoont;
  7. Mehrere Fotos der abzureißenden Gebäude, so dass alle Seiten sichtbar sind;
  8. Eine Kopie des Ratsbeschlusses, der den Wiederaufbau der abzureißenden Gebäude verhindert;
  9. een tekening van de nieuwe toekomstige situatie;
  10. een positieve vooroverlegreactie van het college van de toekomstige situatie.
Artikel 7 - Entscheidungsfrist

7.1 Das Kollegium entscheidet innerhalb von 12 Wochen nach Eingang des vollständig und korrekt ausgefüllten Antrages aus Artikel 6 dieses Reglements.

7.2 Der Gemeindevorstand kann die in Artikel 7.1 genannte Frist einmalig um 6 Wochen verlängern.

7.3 Sind die Mittel des Übergangsfonds erschöpft (Förderhöchstgrenze erreicht), werden die Anträge unter Aussetzung des Antragsverfahrens und der Antragsfrist auf die Reserveliste gesetzt. Sobald die Mittel wieder zur Verfügung stehen, werden die Anträge weiter berücksichtigt.

Artikel 8 - Bedingungen

De subsidie kan worden verleend onder de voorwaarden:

  1. Alle im Antrag aufgeführten abzubrechenden Gebäude werden vom Antragsteller abgebrochen und entsorgt, einschließlich der Beseitigung der der ehemaligen Nutzung dienenden Gebäudeeinrichtung. Befinden sich auf dem Grundstück Brunnen, Fundamente und sonstige unterirdische Anlagen, die im Zusammenhang mit den abzubrechenden Gebäuden genutzt werden und für die eine Entschädigung beantragt wird, so sind auch diese Anlagen abzubrechen und zu beseitigen. Ferner ist das zurückbleibende Erdreich zu planieren.
  2. Der Abriss erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und nach den Bedingungen, die für die Abrissanzeige oder die Umweltgenehmigung für die Abrissarbeiten gelten.
  3. Die Fläche wird entlang der Außenseite der Fassaden bzw. bis zur Mitte der Trennwände gemessen, senkrecht nach unten projiziert auf das mittlere Bodenniveau (das fertige Gelände), das das Gebäude umgibt;
  4. Es handelt sich dabei um Gebäude im Außenbereich der Gemeinde Gemert-Bakel, die rechtmäßig errichtet und ggf. mit Bau- und/oder Umweltgenehmigungen gebaut wurden.
  5. De gesloopte gebouwen mogen niet vervangen worden door nieuwe gebouwen.
  6. Als Schwellenwert werden mindestens 250 m2 landwirtschaftliche Gebäude, 500 m2 Nicht-Gebäude und/oder 500 m2 niedrige Nerzställe abgerissen.
Artikel 9 - Gründe für die Ablehnung

Eine EntschädigungfürDer Abriss wird verweigert, zurückgenommen oder auf Null gesetzt, wenn einer oder mehrere der nachstehenden Ablehnungsgründe vorliegen:

  1. Er al een subsidie is ontvangen fürgleichen Zweck, außer bei Nerzfarmen;
  2. Er al een sloopverplichting op de bebouwing aanwezig is;
  3. Der Abriss hat bereits stattgefunden, mit Ausnahme der Asbestsanierung;
  4. Für die Entwicklung kann keine planerische Mitwirkung gewährt werden, oder es wird keine unwiderrufliche Änderung des Umweltplans/der Umweltgenehmigung erreicht;
  5. Bei dem abzureißenden Gebäude handelt es sich um ein Baudenkmal oder ein Gebäude mit kulturhistorischem Wert;
  6. Der Antragsteller ist nicht in der Lage, eine Baugenehmigung zu erhalten (omgevingsvergunningfürFür den Abriss des Gebäudes muss ein Nachweis über die Tätigkeit des Gebäudes oder ein anderer Nachweis über die legale Niederlassung vorgelegt werden;
  7. Bij de sloop is niet de van toepassing zijnde regelgeving in acht genomen;
  8. Mit den Abbrucharbeiten wurde begonnen, bevor der Gemeindevorstand den in Artikel 7.1 genannten Beschluss gefasst hat, mit Ausnahme der Asbestdächer, die bereits entfernt wurden;
  9. Auf dem Grundstück gibt es rechtlich direkte Möglichkeiten fürdie Errichtung von Wirtschaftsgebäuden und/oder Nebengebäuden mit einer Größe von mehr als 100 m2 , ausgenommen genehmigungsfreie Gebäude, sofern nicht im Vorfeld weitere Vereinbarungen darüber getroffen wurden, die in einem Nutzungsvertrag oder einer früheren Vereinbarung festgelegt sind und in eine Überarbeitung des geltenden Gemert-Bakel-Ortsplans einfließen;
  10. De ondernemer stopt niet volledig met minimaal één diercategorie.
Artikel 10 - Festsetzung

10.1 Die Festsetzung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Abbrucharbeiten, wobei dieser Abbruch spätestens 4 Monate nach dem vorgenannten Förderbescheid erfolgt sein muss, wenn keine Änderung des Umweltplans erforderlich ist. Ist eine Änderung des Umweltplans erforderlich, erfolgt die Festsetzung des Zuschusses innerhalb von 2 Monaten, nachdem der geänderte Umweltplan unwiderruflich geworden ist, sofern der Abriss innerhalb dieser Frist abgeschlossen ist.

10.2 Darüber hinaus wird der Feststellungsantrag ergänzt durch:

 

  1. Kopie der unwiderruflichen Planungssituation;
  2. een gereedmeldingsformulier voor sloop;
  3. Fotos der abgerissenen Gebäude, unverbauten Gebäude und/oder niedrigen Nerzställe, die gemäß Artikel 2.1 förderfähig sind
Artikel 11 - Zahlung

11.1 Der Betrag wird innerhalb von 4 Wochen nach Zusendung des Bescheides auf das vom Antragsteller angegebene Konto überwiesen. Abweichend von der Verordnung wird der Zuschuss in drei Phasen ausgezahlt:

  1. 60 % durch Entscheidung über die Gewährung einer Entschädigung gemäß Artikel 8 dieser Regelung;
  2. 20% bij gereed melding van de te slopen bouwwerken;
  3. 20% bij vaststellen van de subsidie zoals bedoeld in artikel 10 van deze regeling.

11.2 Werden die geförderten Maßnahmen nicht innerhalb von zwei Jahren nach Bewilligung der Förderung durchgeführt, wird die Förderung zurückgezogen und der bereits ausgezahlte Förderbetrag zurückgefordert.

Artikel 12 - Inkrafttreten und Zitierung
  1. Diese Verordnung tritt nach der Veröffentlichung in Kraft.
  2. Deze regeling wordt aangehaald als: "Subsidieregeling Transitiefonds Gemert-Bakel".

So beschlossen vom Gemeindevorstand von Gemert-Bakel in der Sitzung vom 16. Dezember 2025