Finanzielle Neubewertung der Straßenverwaltung 2024-2027

Kolophon

Datum: 4. Juli 2024
Aktenzeichen: 8887-2023
Autor: Claire Laudij, Team Öffentliches Management
Projektteam: Martijn van der Lee, Dennis Schevers, Jeroen van Haaster

1. Einleitung

Ein gut gepflegtes Straßen- und Radwegenetz ist für die Erreichbarkeit der Gemeinde unerlässlich. Die Gemeinde hat eine Instandhaltungspflicht für ihre Bürgersteige und muss sicherstellen, dass diese von ausreichender Qualität sind, damit sie für die Nutzer sicher sind und ihre Funktionen erfüllen können.

Grund

Im Jahr 2018 wurde der aktuelle Straßenmanagementplan vom Gemeinderat Gemert-Bakel verabschiedet. Der Straßenmanagementplan 2018-2027 bietet sowohl den politischen Rahmen für die allgemeine Instandhaltung der Gemeindestraßen als auch die finanzielle Umsetzung in einen Managementplan mit einem mehrjährigen Investitionsplan.

Der Straßenmanagementplan (im Folgenden WBP) wurde 2022 einer Halbzeitbewertung[1] unterzogen. Dabei kam man zu dem Schluss, dass eine Aktualisierung der grundlegenden Politiken nicht erforderlich ist. Die Grundsätze des Plans sind nach wie vor gut umsetzbar. Es gibt Wünsche der Organisation nach mehr Visionen und Details, die jedoch bei der Aktualisierung des Plans im Jahr 2027 berücksichtigt werden.

Die Verordnung über die Haushaltsführung und Rechenschaftspflicht der Länder und Gemeinden (BBV) schreibt vor, dass der Bewirtschaftungsplan für die Straßen alle fünf Jahre neu bewertet werden muss und mindestens vier Jahre in die Zukunft reicht. Unser eigener Finanzrahmen sieht vor, dass wir mindestens zehn Jahre im Voraus planen. Dabei geht es nur um die finanzielle Überprüfung der Verwaltung. Der vorliegende Bericht beschreibt diese finanzielle Neukalibrierung.

Ziel

Dieser Bewirtschaftungsplan soll Aufschluss über die Kosten geben, die im kommenden Bewirtschaftungszeitraum für die Instandhaltung aufgewendet werden müssen, um das Straßengebiet innerhalb des rechtlichen, administrativen und finanziellen Rahmens sicher und befahrbar zu halten. Ein aktueller Managementplan ist wichtig, um die Entwicklung der Preise, der Gesetzgebung und des Instandhaltungsstatus zu berücksichtigen.

Rahmenwerk

Besonders wichtig für das Straßenmanagement sind die Vorschriften der Haushalts- und Rechenschaftspflichtverordnung für Länder und Gemeinden (BBV). Unter dem Gesichtspunkt des Risikomanagements und des Einblicks in die Finanzlage ist es nach der BBV Pflicht, einen aktuellen Bewirtschaftungsplan zu haben, wenn es eine Rückstellung für die Instandhaltung gibt, wie es bei Straßen der Fall ist. Dies wird auch von der Provinz geprüft.

Der vorliegende Managementplan wurde auf der Grundlage der CROW-Publikation Road Management 2011 erstellt.

Die weiteren rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen werden im WBP 2018-2027 erläutert.

Umfang

Das Straßenmanagement konzentriert sich ausschließlich auf die Verwaltung und Instandhaltung der bestehenden Gehwege. Neu-, Um- oder Neugestaltungen gehören nicht dazu.

Die Bewirtschaftung und Unterhaltung im Rahmen der Straßenbewirtschaftung erfolgt auf allen kommunalen Gehwegen, wobei je nach Gehwegart und Nutzer unterschieden wird zwischen:

  • Geschlossene Beläge wie Asphalt und Beton, für Straßen und Radwege;
  • Offene Beläge wie Pflaster und Fliesen für Straßen, Rad- und Fußwege;
  • Halbpflaster als Schotter und Kies, für Wege;
  • und Sand bei land- und forstwirtschaftlichen Wegen.

Außerhalb des Geltungsbereichs dieses Managementplans sind:

  • Aktualisierung der Politik;
  • Gehwege, die von Dritten verwaltet werden (z. B. Provinz oder Privatpersonen);
  • Reinigung der Gehwege (z. B. Kehren oder Unkrautbekämpfung);
  • Instandhaltung der Randstreifen;
  • Instandhaltung von Ingenieurbauwerken wie z.B. Brücken;
  • Instandhaltung von Kunst im öffentlichen Raum;
  • Verkehrssicherheit.

Kontinuierlicher Prozess

Die Straßenverwaltung ist ein kontinuierlicher Prozess. Die Verabschiedung dieser finanziellen Neubewertung ist eine Momentaufnahme in diesem kontinuierlichen (Verbesserungs-)Prozess. Ebenfalls auf der Tagesordnung steht in diesem Jahr die Mobilitätsvision, in der dem Gemeinderat Entscheidungen über die Funktionen von Straßen, Fahrradwegen und deren Profile und Beläge vorgelegt werden. Diese Entscheidungen werden sich auf das Straßenmanagement auswirken. Nach der Verabschiedung der Mobilitätsvision wird die Straßenverwaltung gegebenenfalls mit der neuen Vision verknüpft. Die vollständigen Konsequenzen werden bei der Aktualisierung des Straßenmanagementplans im Jahr 2027 berücksichtigt. Die kommenden Jahre bis zur Aktualisierung des vollständigen Strategiedokuments im Jahr 2027 werden genutzt, um bei der Verwaltung und Instandhaltung aufzuholen. Danach kann im Jahr 2027 mit politischen Entscheidungen in den Bereichen Mobilität, Nachhaltigkeit, Klima, Innovation und Umwelt ein substanzieller Kampf geführt werden.

Leitfaden zum Lesen

Kapitel 2 beschreibt die Quantität und Qualität des Gebiets. Die meisten dieser Daten stammen aus dem WBP 2018-2027. In Kapitel 3 beschreiben wir die Managementstrategie, die die Gemeinde für die Straßenunterhaltung anwendet. In Kapitel 4 beschreiben wir die finanziellen Auswirkungen auf den Verwaltungshaushalt, die Rücklagen und die Investitionsmittel aufgrund der geplanten Arbeiten in den kommenden Jahren und welche Ergebnisse wir erwarten. Kapitel 5 beschreibt die Schlussfolgerungen. In den Anhängen sind die Straßen aufgelistet, die in den kommenden Jahren projektweise in Angriff genommen werden sollen.

[1] siehe RIN "Bewertung Straßenmanagementplan 2018-2027" vom 15. November 2022

2. Bereich

Die Gebietsinformationen stammen (hauptsächlich) aus dem Straßenmanagementplan 2018-2027. Er beschreibt die Situation, wie sie 2018 war. In der Zwischenzeit haben bereits Arbeiten stattgefunden, so dass sich die aktuelle Situation im Vergleich zu 2018 bereits verbessert hat. Für die Fortschreibung 2027 wird eine neue Bestandsaufnahme des Gebiets durchgeführt.

Menge

Pflasterart

Die Gemeinde Gemert-Bakel verfügt über eine Gesamtfläche von über 2,6 Millionen m² befestigter Straßen. Neben Straßen mit Asphalt-, Element- oder Zementbetonbelägen verfügt die Gemeinde auch über andere halbbefestigte Straßen (wie Muschelpfade) und unbefestigte Straßen (wie Feldwege).

Von der Gesamtfläche bestehen 39 % aus Asphaltbelag (dichter Asphaltbeton und Oberflächenbehandlung), 43 % aus elementarem Belag (Klinker, Fliesen usw.), 3 % aus Betonbelag und 15 % aus sonstigen Belägen (insbesondere halbbefestigte und unbefestigte Straßen).

Funktion der Fahrbahn

Die nachstehende Tabelle zeigt die Fläche pro Funktion.

Tabelle 1 Fläche aufgeteilt nach Belagsfunktion (Quelle: Straßenmanagementplan 2018-2027)
Fläche nach FunktionOpp. (m2)%
Fahrspuren1.170.488  44
Straße im Wohngebiet961.87837
Fußwege283.80411
Radwege211.7588
Andere8.083<0,5
Insgesamt2.636.011100

Straßenart

Die nachstehende Tabelle zeigt die Fläche der Straßen nach Straßentyp.

Tabelle 2 Fläche aufgeteilt nach Straßentyp (Quelle: GBI)
Fläche nach StraßentypOpp. (m2)%
Hauptstraßennetz0 0
Stark befahrene Straße00
Durchschnittlich belastete Straße373.65714
Wenig befahrene Straße946.41836
Straße im Wohngebiet825.55132
Straße im Wohngebiet270.69210
Radwege219.6938
Insgesamt2.636.011100

Jahr der Errichtung

Die nachstehende Abbildung zeigt die Anzahl der Straßen, aufgeteilt nach Baujahren. Auffallend ist die Zunahme der Zahl der Straßen in den 1960er Jahren. Bei der Befüllung des Verwaltungssystems war das Baujahr nicht immer klar. Diese "unbekannten" Straßen sind wahrscheinlich in den 1960er Jahren in die Datenbank aufgenommen worden. Bei der Instandhaltung versuchen wir, die Erneuerungswelle über einen längeren Zeitraum zu verteilen, um ein gleichmäßigeres Investitionsniveau zu erreichen.

Abbildung 2 Fläche aufgeteilt nach Baujahr (Quelle: Straßenmanagementplan 2018-2027) siehe Anhang

Qualität

Bild-Qualitätsstufe

Die letzte globale visuelle Straßeninspektion wurde im November 2022 gemäß der CROW-Veröffentlichung 146 durchgeführt. Die dafür verwendeten Daten wurden der Straßenabschnittsdatei und dem GBI-Managementsystem entnommen. Die Inspektionsergebnisse wurden gemäß der CROW-Veröffentlichung 380 in eine Qualitätsstufe umgerechnet. CROW verwendet die Qualitätsstufen A+ bis D.

Wenn Straßen gebaut werden, fallen sie unter die Qualitätsstufe A+. Abhängig von verschiedenen Faktoren verschlechtert sich die Qualität im Laufe der Zeit auf ein niedrigeres Niveau. Die Qualitätsstufe A beinhaltet einige Schäden, wie z. B. leichte Ausfransungen. Qualitätsstufe B vermittelt ein einigermaßen gepflegtes Bild des öffentlichen Raums, aber die Straßen sind keineswegs schadensfrei, etwaige Reparaturstellen sind sichtbar. Bei Qualitätsstufe C ist eine Instandhaltung innerhalb von 2 Jahren erforderlich. Bei Qualitätsstufe D gibt es einen Rückstand, das Risiko unsicherer Situationen und möglicher Kapitalvernichtung.

Ergebnisse Straßeninspektion

Die Tabelle zeigt die im Jahr 2022 gemessenen Bildqualitäten (oben) sowie die Ergebnisse von 2020 (unten). Die Daten der Straßeninspektion 2022 wurden von der Straßenbehörde bereinigt. Dabei wurden doppelte Straßenabschnitte, Straßenabschnitte ohne Datum und Straßenabschnitte, die nicht von der Gemeinde verwaltet werden, entfernt und einige Änderungen an der Interpretation der Daten vorgenommen.

Tabel 3 Onderverdeling van wegen in beeldkwaliteitniveaus in 2022 (boven) en 2020 (onder) van wegen in beheer van de gemeente Gemert-Bakel (bron: Weginspectie 2022)
Bildqualität 2022Beschreibung BildAsphaltEleme3tenBetonInsgesamt
A+/Asehr gut/gut76,0%75,5%95,4%75,5%
Bausreichend (Grundqualität)13,0%8,0%0,2%10,0%
Cmäßig1,3%2,2%1,7%1,7%
Dzu schlecht9,7%16,3%4,1%12,8%
  100,0%100,0%100,0%100,0%
 

 

 

    
Bildqualität 2020Beschreibung BildAsphaltElementeBetonInsgesamt
A+/Asehr gut/gut78,2%84,9%92,9%84,6%
Bausreichend (Grundqualität)10,7%4,4%6,1%5,3%
Cmäßig3,0%1,4%0,0%1,8%
Dzu schlecht8,1%9,3%1,0%8,3%
  100,0%100,0%100,0%100,0%

Die Schadenszahlen sind in den letzten Jahren von 10% Straßen mit C- und D-Niveau (mäßig und schlecht) im Jahr 2020 auf über 14% im Jahr 2022 gestiegen. Die Hauptursache dafür ist ein Mangel an Kapazitäten, insbesondere aufgrund des Fehlens einer ständigen Straßenbehörde bis November 2022. Seit November 2022 wird bereits daran gearbeitet, den Anteil der Straßen der Klassen C und D zu verringern.

3. Verwaltungsstrategie

Ziel der Straßenverwaltung ist es, den aktuellen Zustand der Gehwege so zu erhalten, dass sie von den Verkehrsteilnehmern sicher genutzt werden können. Je nach Material der Straße und ihrer Belastung verschlechtert sich ihre Qualität im Laufe ihrer Lebensdauer. Durch die Instandhaltung wird die Qualität der Straße wieder verbessert, so dass sie bis zu ihrer vollständigen Erneuerung sicher befahrbar ist.

Ehrgeiz

Im Straßenmanagementplan beschreiben wir die Grundlagen für die Instandhaltung der Gehwege. Die angestrebte Qualitätsstufe für die Straßen ist die Stufe A, für die Fußwege und die Bürgersteige in den Zentren von Gemert und Bakel. Dies garantiert die Sicherheit der Nutzer und die Erreichbarkeit der Gemeinde zu einem sozialverträglichen Kostenniveau. Bei der Qualitätsstufe A sind die Straßen gut instand gehalten, aber es sind einige Schäden zulässig, wie z. B. leichte Ausfransungen. Für die übrigen Straßen gilt die Qualitätsstufe B. Bei der Qualitätsstufe B geht es darum, die richtige Maßnahme zum richtigen Zeitpunkt zu ergreifen.

CROW-Methodik

Die Instandhaltung der Bürgersteige wird in der Gemeinde Gemert-Bakel auf der Grundlage der CROW-Systematik durchgeführt. Es wird eine Kombination aus qualitativer und zyklischer Instandhaltung angestrebt.

Qualitative Instandhaltung wird für die kurzfristige Instandhaltung verwendet. Bei der qualitativen Methodik wird anhand des Alters (Baujahr) des Belags, der Inspektionsergebnisse, des Inspektionsdatums, der Richtlinien, der Warnhinweise und der Verhaltensmodelle ermittelt, ob Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich sind.

Die zyklische Methode wurde für die langfristige Planung und Budgetierung über die ersten 5 Jahre hinaus entwickelt. Dies ist vor allem bei Asphaltstraßen notwendig; Elementstraßen behalten während ihrer Lebensdauer eine kontinuierlichere Qualität. Anhand von nationalen Erfahrungswerten für Richtwerte, Warngrenzen und Kennzahlen erfolgt eine strukturelle Planung von Maßnahmen. So entsteht eine mehrjährige Planungs- und Finanzübersicht. Diese zyklische Methode wird strukturell noch nicht genutzt, aber die Gemeinde wird sie in Zukunft anwenden.

Instandhaltungszyklus

Die Abbildung auf der nächsten Seite zeigt die Entwicklung der Qualität im Laufe der Zeit und die Auswirkungen der Instandhaltung. Die Herausforderung des Straßenmanagements besteht darin, die Instandhaltung zum richtigen Zeitpunkt, mit den richtigen Maßnahmen und im Rahmen der verfügbaren Ressourcen durchzuführen. Dies alles im Rahmen der Gesamtaufgabe des öffentlichen Raums und aktueller Themen und Entwicklungen.

Tägliche kleinere Instandhaltung

Im Kreislauf der Straßenbewirtschaftung bedürfen die Straßen immer einer Instandhaltung. Die tägliche kleine Instandhaltung umfasst Maßnahmen für Notfälle, um die Straßen "sicher" und "intakt" zu halten, indem kleinere Probleme schnell behoben werden. So werden zum Beispiel Schlaglöcher repariert und Randstreifen aufgefüllt.

Wichtige Instandhaltung

Bei der großen Instandhaltung wird ein größerer Straßenabschnitt instand gehalten, ohne dass der Bau selbst in Angriff genommen wird. Ein Beispiel für diese Instandhaltung ist das Ausfräsen schlechter Abschnitte und das Ersetzen einer (teilweisen) Deckschicht (Asphalt) einer Straße. Innerhalb von Elementen wird z. B. die Ebenheit verbessert und Baumwurzelprobleme werden dauerhaft gelöst. Eine Besonderheit dieser Instandhaltung ist, dass die Maßnahmen in einem Planjahr geplant werden und sich aus (insbesondere) Straßeninspektionen ergeben. Wenn größere Instandhaltungsmaßnahmen verschoben werden, sind mehr kleinere Instandhaltungsmaßnahmen an Straßen erforderlich

Wiederaufbau/Sanierung

Bei der Straßensanierung wird der gesamte Aufbau einer Straße, einschließlich des Unterbaus, erneuert. Beim Wiederaufbau wird die Straße tatsächlich neu gebaut. Es wird versucht, diese Arbeiten so weit wie möglich mit anderen Gewerken zu kombinieren. Wenn Sanierungsarbeiten verschoben werden, ist eine umfangreichere Straßeninstandhaltung erforderlich.

Arbeitsmethode

In Gemert-Bakel verwenden wir das GBI-Verwaltungssystem.

Die Instandhaltung wird auf der Grundlage von Straßeninspektionen ermittelt, die nach der CROW-Systematik durchgeführt werden. Die Straßeninspektion führt zur Basisplanung. In der Basisplanung werden die Ergebnisse der Straßeninspektion zu einer Liste der erforderlichen Arbeiten verarbeitet. Eine Straßeninspektion besteht aus einer globalen visuellen Inspektion gemäß dem CROW-Handbuch Visuelle Inspektion 146. Außerdem führen wir regelmäßig eigene Inspektionen durch, um die Maßnahmen aus der Basisplanung zu überprüfen.

Bei einem Teil der Straßen in der Basisplanung ist eine geringfügige Instandhaltung ausreichend. Diese Arbeiten werden zeitnah durchgeführt.

Größere Instandhaltungsmaßnahmen werden in eine Haushaltsplanung aufgenommen. Die als Ergebnis der Inspektion vorgeschriebenen Instandhaltungsmaßnahmen werden überprüft und nach Notwendigkeit, Budget, Zeit und Kapazität priorisiert. So entsteht ein Zeitplan mit Aktivitäten pro Planjahr, der an Auftragnehmer vergeben werden kann.

Wenn eine Straße komplett neu gestaltet oder saniert wird, wird sie nicht in die Haushaltsplanung, sondern in die integrale Projektplanung aufgenommen. Diese Planung wird als mehrjährige Investitionsplanung (MIP) bezeichnet. Bei dieser Planung werden die Arbeiten mit anderen Disziplinen wie Kanalisation, Grünflächen und Verkehr koordiniert.

Die Straßeninspektion wird mindestens alle zwei Jahre wiederholt und die Planung wird auf dieser Grundlage aktualisiert.

Dringende und dringende Instandhaltungsarbeiten werden regelmäßig auf der Grundlage von Berichten und eigenen Inspektionen durchgeführt.

Die Verwaltungsplanung wird jährlich mit der Aufstellung des neuen Haushaltsplans aktualisiert.

4. Ressourcen

Auf der Grundlage der Straßeninspektion von 2022 wurde eine Liste von Arbeiten erstellt. In diesem Kapitel werden die für die Durchführung dieser Arbeiten erforderlichen Mittel aufgeführt. Zu diesem Zweck werden zunächst die Annahmen vorgestellt, auf deren Grundlage die Budgets ermittelt wurden.

Grundsätze

Nachstehend finden Sie die Grundsätze, die für die Instandhaltung der Straßen gelten. Diese Grundsätze wurden in jüngerer Zeit erstellt als im Straßenmanagementplan 2018. Wenn Themen mit dem WBP 2018-2027 kollidieren, gelten die Grundsätze in diesem Bericht.

Allgemein

  • Die angestrebte Qualitätsstufe für Straßen in der Gemeinde Gemert-Bakel ist gemäß dem Straßenmanagementplan 2018-2027 (WBP) die Stufe A für Fußwege und Gehwege in den Zentren von Gemert und Bakel. Für die übrigen Gehwege gilt die Qualitätsstufe B. Das bedeutet, dass die Gehwege mindestens diese Qualitätsstufe haben sollten, wobei nach der CROW-Systematik 10 % der Straßen negativ abweichen können.
  • In diesem Managementplan sind keine Kosten für zukünftige Gebietserweiterungen enthalten. Es gibt Regeln in der Finanzpolitik der Gemeinde, auf deren Grundlage die Unterhaltsmittel für neue Flächen jährlich in den Haushalt eingestellt werden;
  • Der erste Meter des Seitenstreifens ist ein integraler Bestandteil der Straße.

Tägliche kleinere Instandhaltung (Betrieb)

  • Geringfügige Instandhaltung umfasst: alle Straßen < 200m2, unbefestigte Straßen, kleinere Instandhaltungspunkte aus der Straßeninspektion, Auffüllen der Straßenrandbefestigung, Absenken von Randstreifen zur Entwässerung;
  • Regelmäßige Posten für die tägliche Instandhaltung sind im Verwaltungshaushalt enthalten;
  • Die Indexierung des Verwaltungshaushalts ist jährlich in der Rahmenvereinbarung enthalten.

Große Instandhaltung (Bereitstellung)

  • Größere Instandhaltungsarbeiten umfassen Arbeiten von > 200m2 an der bestehenden Infrastruktur. Größere Instandhaltungsarbeiten umfassen keine Bauarbeiten (Fundamente);
  • Bei den Unterhaltskosten wird davon ausgegangen, dass die Straße mit dem gleichen Material ersetzt wird. Nur innerhalb bebauter Gebiete wird Asphalt so weit wie möglich durch Elemente ersetzt, um die Hitzebelastung zu verringern, die Wasserdurchlässigkeit zu gewährleisten und das Aussehen zu verbessern. Elemente sind teurer in der Herstellung, aber wegen der längeren Lebensdauer von Klinkern hat dies keine Auswirkungen auf die jährlichen Abschreibungskosten. Es gibt noch keine Strukturpolitik zu Klima und Nachhaltigkeit. Dies wird jedoch im Jahr 2027 bei der Aktualisierung des Strategieplans berücksichtigt werden;
  • Größere Instandhaltungsarbeiten werden aus der Rückstellung bezahlt. Die geschätzten mehrjährigen Ausgaben wurden in diesem Managementplan indexiert;
  • Wenn Bäume bei größeren Instandhaltungsmaßnahmen zu Lasten der Rückstellung eine Rolle spielen, wird ein Teil der Kosten aus dem Budget für Baumersatz bezahlt. Die Kostenaufteilung wird für jedes Instandhaltungsprojekt individuell zwischen dem Straßenverwalter und dem Baumverwalter festgelegt;
  • Es gibt einen separaten Kredit für den Kauf von Material für Elementarstraßen, wenn bei der Instandhaltung nicht genügend Steine zum Wiedereinbau vorhanden sind (siehe auch die Erläuterungen im Abschnitt Investitionen);
  • Für Rasenbetonplatten, die im Zuge der Instandhaltung oder Erneuerung entlang einer Straße verlegt werden, gibt es einen gesonderten Kredit für Randbefestigungen. Grasbetonplatten haben eine Abschreibungsdauer von etwa 40 Jahren und werden daher nicht aus der Rückstellung bezahlt (siehe auch die Erläuterung im Abschnitt Investitionen).

Wiederaufbau/Sanierung (Investitionen)

  • Eine vollständige Erneuerung einer Straße einschließlich der Konstruktion (Fundament) ist eine Rekonstruktion. Ebenso werden Straßen, die neu gebaut werden, mit der Investition verrechnet;
  • Für Ersatzinvestitionen wird ein Abschreibungszeitraum von 60 Jahren für Elementstraßen und Kanalisationen und 40 Jahren für Asphaltstraßen berechnet. Für die Abschreibungsdauer der verschiedenen Bestandteile einer Sanierung (z.B. Bäume entlang der Straße) wird mit der gleichen Abschreibungsdauer wie für die Straße gerechnet;
  • Für die Einheitspreise im MIP rechnen wir mit den Preisen aus dem GBI 2013, die mit dem GWW-Index indexiert sind. Der MIP wird jährlich neu berechnet;
  • Wir streben an, so viele Straßen wie möglich innerhalb der geschlossenen Ortschaft auf 30 km/h umzubauen. Außerhalb geschlossener Ortschaften wollen wir die Gemeindestraßen instand halten oder auf 60 km/h umbauen. Die Auswirkungen auf den Haushalt werden in das Umsetzungsprogramm für die Mobilitätsvision einbezogen. Verkehrsmaßnahmen haben eine kürzere Abschreibungsdauer als Straßen. Dadurch können sich die Betriebskosten für Straßen erhöhen. Ein entsprechender Vorschlag wird in der Mobilitätsvision gemacht;
  • Es gibt einen separaten Kredit für den Kauf von Material für Elementarstraßen, wenn bei der Instandhaltung nicht genügend Steine zum Wiedereinbau vorhanden sind (siehe auch die Erläuterungen im Abschnitt Investitionen);
  • Für Rasengittersteine, die im Rahmen der Grundinstandsetzung entlang einer Straße verlegt werden, gibt es einen separaten Kredit für die Randbefestigung. Wir kalkulieren Rasenbetonplatten mit einer Abschreibungsdauer von 40 Jahren (siehe auch die Erläuterungen im Abschnitt Investitionen);
  • Für das Austauschprogramm der öffentlichen Beleuchtung wird so weit wie möglich ein Zusammenhang mit der Planung nach dem MIP angestrebt. Grundsätzlich gilt, dass Masten und Leuchten bei Sanierungen/Sanierungen wiederverwendet werden. Wenn die Beleuchtung planmäßig umgerüstet wird, wird dies aus den Budgets für die Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung bezahlt. Die übrigen Kosten werden aus dem Projektbudget bestritten;
  • Bei der Neugestaltung von Straßen wird eine Begrünung angestrebt. Die Kosten für die Begrünung werden nicht aus einem separaten Budget bezahlt. Die Kosten für die Begrünung sind in der Regel niedriger als die Straßenkosten und werden aus den Straßeninvestitionen bezahlt;
  • Die Projektkosten basieren auf einem Durchschnitt von 15 % MwSt. (Vorbereitung, Verwaltung und Überwachung);
  • Stunden von internen und externen Mitarbeitern werden im Rahmen von Projekten aktiviert;
  • Die Gemeinkosten sind in den zu aktivierenden Projektkosten enthalten;
  • Mit der Verabschiedung des Haushaltsplans genehmigt der Gemeinderat den Saldo der im Investitionsteil enthaltenen Investitionsmittel. Das Kollegium ist ermächtigt, innerhalb dieses Rahmens Mittel zu bewilligen. Investitionen, die nicht im Haushaltsplan enthalten sind, werden vom Rat durch einen Ratsbeschluss oder im Finanzzwischenbericht bewilligt.

Betrieb

Auf der Grundlage der Straßeninspektion 2022 wurden die Kosten für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Straßenqualität berechnet. Für die kleinere Straßeninstandhaltung, die aus dem laufenden Betrieb bezahlt wird, ist im kommenden Bewirtschaftungszeitraum eine erhebliche Aufstockung des Budgets erforderlich. Von diesen Kosten entfällt ein großer Teil auf Einfahrten und Parkplätze. Einfahrten und Parkplätze bergen ein geringeres Risiko für unsichere Situationen als Fahrspuren und haben daher eine geringere Priorität. Es wurde daher beschlossen, diese Arbeiten auf die nächsten zehn Jahre zu verteilen.

Tabelle 4a Betrieb von Straßen 2024 bis 2028 (EUR)
BETRIEB VON STRASSEN20242025202620272028
Onderhoudsuitgaven wegen 281.765 493.829  249.092  284.278    302.312 
Haushaltsplan FCL6210135/ECL34345200.000  200.000 200.000 200.000 200.000 
Haushaltsbilanz (Nutzen+/Nachteil -)     -81.765    -293.829   -49.092    -84.278    -102.312 

Für die Instandhaltung der Randstreifen sowie der befestigten und unbefestigten Straßen ist in den kommenden Jahren ein zusätzliches strukturelles Budget im operativen Bereich erforderlich, das in den Tabellen 4b und 4c dargestellt ist. Die Material- und Deponiekosten haben sich in den letzten Jahren verteuert.

Tabelle 4b Betriebliche Randstreifen 2024 bis 2028 (EUR)
BETRIEB RANDSTREIFEN20242025202620272028
Unterhaltskosten Randstreifen       95.000        95.000        95.000        95.000        95.000 
Haushaltsmittel FCL6210137+38/ECL34345       55.000       55.000        55.000        55.000        55.000 
Haushaltsbilanz (Nutzen+/Nachteil -)    -40.000    -40.000     -40.000    -40.000     -40.000
Tabelle 4c Betrieb von halbbefestigten und unbefestigten Straßen 2024 bis 2028 (EUR)
AUSBAU von befestigten und unbefestigten Straßen, Freizeitradwegen und Fußwegen20242025202620272028
Unterhaltskosten für halbbefestigte/unbefestigte Straßen75.000      75.000       75.000       75.000       75.000 
Haushaltsmittel FCL6210130+6560210/ECL34345      63.055       63.055        63.055        63.055       63.055 
Haushaltsausgleich (Nutzen+/Nachteil -) -11.945  -11.945  -11.945  -11.945  -11.945 

Für das Jahr 2024 wird ein zusätzliches Betriebsbudget von insgesamt ca. 134 Tausend Euro benötigt, um kleinere Instandhaltungsarbeiten durchzuführen. Dies kann neutral durch den Nebenraum im Jahr 2024 im Haushalt für die vorgeschlagenen Kapitalkosten für Straßeninvestitionen gedeckt werden.

In dem vom Rat verabschiedeten Rahmenmemorandum 2025 wurden die erforderlichen zusätzlichen Mittel im Vergleich zum mehrjährigen Haushalt für die Jahre 2025, 2026 und 2027 bereitgestellt. Diese werden in den Haushaltsplan 2025 aufgenommen.

Trotz der Tatsache, dass auch nach diesen Jahren (wahrscheinlich) zusätzliche strukturelle Haushaltsmittel für die Straßenverwaltung benötigt werden, wurde beschlossen, die Deckung jetzt nur bis 2027 zu regeln. Seit November 2022 ist bei der Gemeinde ein ständiger Straßenverwalter angestellt. Es braucht Zeit, um die Dinge in Ordnung zu bringen und zu verstehen, wie viel die Instandhaltung tatsächlich kostet. In Anbetracht der kommenden Schluchtjahre wollen wir in dieser Hinsicht vorsichtig sein. Im Jahr 2027 werden wir eine bessere Vorstellung davon haben, wie hoch die Kosten in den Folgejahren sein werden.

Rückstellung

In den ersten Jahren wird viel Arbeit für größere Instandhaltungsarbeiten erwartet. Die Rückstellung für diese Arbeiten ist für die kommenden Jahre ausreichend ausgeglichen.

Tabelle 6a Rückstellungsplanung 2024 bis 2028 (EUR)
VORSCHRIFT20242025202620272028
Stand: 1-1 FCL79740052.723.647    
Asphalt      510.395        559.048        524.841        569.087       548.556 
Elemente250.000     794.315       763.672        680.190       715.194 
Beton               -          69.813         72.449        69.813                 -   
Personalkosten     100.000      100.000      100.000      100.000      100.000 
Voraussichtliche Gesamtausgaben für Instandhaltung     860.395  1.523.176  1.460.962  1.419.090  1.363.750 
Voraussichtliche Ausgaben - indexiert (2,2%)    860.395  1.556.686  1.525.244  1.512.750  1.483.760 
Jährliche Mittelzuweisung     835.000      835.000       835.000       835.000       835.000 
Jährliche Ergänzungszuweisung110.000       110.000       110.000       110.000       110.000 
Mittelzuweisungen insgesamt945.000      945.000      945.000      945.000      945.000 
Differenz Zuweisung-Ausgabe       84.605 -611.686  -580.244  -567.750-538.760  
Stand zum 31.12. des jeweiligen Jahres 2.808.252  2.196.566  1.616.322  1.048.572      509.812 

Für die Vorausschau bis 2033 wurde eine Schätzung der zu erwartenden Ausgaben vorgenommen. Aus Tabelle 6b geht hervor, dass bei den gegenwärtig erwarteten Ausgaben und der Indexierung die Rückstellung bis 2029 positiv sein wird, mit einer zusätzlichen Zuweisung von 110 000 pro Jahr. Diese Zuführung wird bei der Straßenreserve aufgehoben (neutraler Haushalt). Nach den Leitlinien für die Bestimmung der Höhe der Einlagen ist dies ausreichend, da dies eine Vorausschau von mindestens vier Jahren erfordert. In der weiteren Vorausschau ist ab 2030 ein Defizit vorgesehen. Mit der Fortschreibung 2027 wird es ein besseres Bild über die Auswirkungen der angewandten großen Instandhaltung geben und wir werden genauer abschätzen können, ob die jährliche Einlage in die Rücklage weiter erhöht werden muss.

Tabelle 6b Rückstellungsplanung 2029 bis 2033 (EUR)
VORSCHRIFT20292030203120322033
Geschätzte Ausgaben für Asphalt     720.000      720.000     720.000      720.000      720.000 
Geschätzte Ausgabenelemente      345.000       345.000     345.000     345.000      345.000 
Personalkosten      100.000      100.000      100.000      100.000       100.000 
Voraussichtliche Gesamtausgaben   1.165.000  1.165.000 1.165.000  1.165.000   1.165.000 
Prognostizierte Ausgaben (inkl. Index) 1.267.520 1.267.520 1.267.520 1.267.5201.267.520
Jährliche Mittelzuweisung      835.000       835.000       835.000       835.000       835.000
Jährliche Ergänzungszuweisung      110.000       110.000       110.000       110.000      110.000
Mittelzuweisungen insgesamt    945.000      945.000      945.000      945.000      945.000 
Differenz Zuweisung-Ausgabe  -322.520-322.520-322.520-322.520-322.520
Stand zum 31.12. des jeweiligen Jahres187.292   -135.228   -457.748   -780.268-1.102.788

Investitionen

Die erforderlichen Investitionen werden in der mehrjährigen Investitionsplanung transparent gemacht. In diese Planung fließen alle Straßen ein, die zusammen mit anderen Gewerken (insbesondere Kanalisation) erneuert werden sollen. Die Tabellen 7a und 7b zeigen die Salden der Investitionsmittel.

Tabelle 7a Investitionsplanung 2024 bis 2028 (EUR)
INVESTITIONEN20242025202620272028
Investition Straßen 1.259.000  2.343.000  3.311.000   4.110.000   6.230.000 
Investitionen in die Kanalisation 5.167.000  3.591.000   3.635.000   7.376.000    6.946.000 
Investitionssumme (inkl. MwSt. 15%) 6.426.000 5.934.0006.966.00011.486.00013.176.000
Kapitalkosten Straßen037.770180.459339.987531.341
Kapitalkosten Kanalisation0155.010403.184569.845908.035
Kapitalkosten gesamt0192.780583.644909.8321.439.376
Haushalt Haushalt540.199537.433528.682724.781749.860
Bilanz Haushalt Straßen (Nutzen+/Nachteil -)540.199499.663348.223384.794218.519

Tabelle 7a zeigt, dass in den kommenden Jahren ein positiver Saldo der Kapitalkosten für Straßen zu erwarten ist. Der Durchblick in Tabelle 7b zeigt, dass der Saldo der Kapitalkosten für Straßen ab 2029 negativ werden würde. Mit der Zeit wird mehr Geld für die Deckung der Kapitalkosten der Straßen benötigt werden. Im Jahr 2027 wird ein Plan erstellt, wie dies realisiert werden kann.

Tabel 7b Doorkijk investeringen planning 2029 t/m 2033 (EUR)
INVESTITIONEN20292030203120322033
Investition Straßen  5.171.000   2.030.000                  -    1.507.000                  -   
Investitionen in die Kanalisation  5.269.000   6.268.000     109.000   7.115.000                  -   
Investitionssumme (inkl. MwSt. 15%)10.440.000   8.298.000     109.000   8.622.000              -   
Kapitalkosten Straßen     918.202  1.187.877  1.291.570  1.291.570  1.368.546 
Kapitalkosten Kanalisation 1.343.117  1.612.282  1.932.467  1.938.036  2.301.500 
Kapitalkosten gesamt  2.261.319  2.800.159  3.224.037  3.229.606  3.670.046 
Haushalt *     720.714    720.714    720.714    720.714    720.714 
Bilanz Haushalt Straßen (Nutzen+/Nachteil -)-197.488    -467.163  -570.856   -570.856  -647.832 

Neue Materialien für die Instandhaltung von Elementarstraßen

Bei der Instandhaltung von Straßen mit Elementen (Klinkern) wird bei den Kosten grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Straße mit denselben vorhandenen Materialien ersetzt wird. In der Vergangenheit wurde beim Bau von Klinkern manchmal die Entscheidung getroffen, die Klinker zu kippen. Dies sparte Kosten beim Bau, da weniger Material verbraucht wurde. Das Kippen hat jedoch den Nachteil, dass die strukturelle Stärke schwächer ist und die Klinker früher gewartet werden müssen. Deshalb werden die Klinker jetzt bei der Wartung wieder in die richtige Lage gebracht. Aufgrund der Größe der Klinker bedeutet dies, dass nach einer ordnungsgemäßen Erneuerung der Klinker zu wenig Material für die Straße vorhanden ist. In diesem Fall wird bei der Instandhaltung weiterhin neues Material benötigt.

Es ist schwierig, im Voraus abzuschätzen, für wie viele Straßen und für welchen Prozentsatz des Straßennetzes dies erforderlich ist. Deshalb rechnen wir jetzt für die Jahre 2025, 2026 und 2027 mit 100K pro Jahr. Die Kapitalkosten für diese Investitionen werden aus dem bestehenden Investitionsposten im Haushalt gedeckt. Wir werden die kommenden Jahre nutzen, um zu einer genauen Schätzung des ab 2028 benötigten Kredits zu gelangen.

Randbefestigung

In unserer Gemeinde befindet sich ein großer Teil der Straßen in den Außenbezirken. Viele dieser Straßen wurden in den 1960er Jahren gebaut. Der landwirtschaftliche Verkehr und die Lastwagen, die diese Straßen benutzen, haben in den letzten Jahrzehnten (viel) zugenommen. Infolgedessen leiden diese Straßen jetzt. Dies ist ein nationaler Trend[1]. Außerdem werden die Fahrzeuge jedes Jahr breiter[2], was zu mehr Verkehr auf den Seitenstreifen führt, zum Beispiel, wenn Autos einander überholen wollen.

Bei der Erneuerung einer Straße wird immer geprüft, ob eine Verbreiterung der Straße notwendig und möglich ist. Die Gestaltung der Straße wird dann auf der Grundlage der neuesten Informationen über die Straßennutzung festgelegt. Bei der Straßeninstandhaltung wird die Breite der Straße jedoch nicht angepasst. Die Instandhaltung der Straßenränder erfordert heute andere Maßnahmen als in den letzten Jahren.

Maßnahmen an Randstreifen sind kostspielig. Die beste derzeit verfügbare Lösung besteht darin, neben der Fahrbahn einen Streifen aus Grasbetonplatten anzulegen. Dies ist eine schnelle Lösung, bei der die Randstreifen und der Asphalt in den nächsten Jahren bis Jahrzehnten weniger schnell verfallen als ohne diese Platten. Grasbetonplatten sind jedoch teuer. Sie haben eine Lebensdauer von etwa 40 Jahren und sollten daher als Investition betrachtet werden.

Für den Bau von Straßenrandbefestigungen sieht das verabschiedete Rahmenmemorandum 2025 ein Investitionsbudget von 500.000 Euro pro Jahr für die nächsten drei Jahre vor, bis zur Aktualisierung des Straßenmanagementplans im Jahr 2027. Wir werden die nächsten Jahre nutzen, um eine genaue Schätzung des ab 2028 benötigten Kredits vorzunehmen.

Ergebnisse

Welche Ergebnisse sind zu erwarten, wenn diese Ausgaben getätigt werden? Das Lastenheft für die große Asphaltinstandhaltung und der mehrjährige Investitionsplan sehen für den kommenden Bewirtschaftungszeitraum 4 % der Straßen der Kategorien C und D vor. Von den Elementarstraßen der Kategorie C und D sind 3,9 % in der mehrjährigen Investitionsplanung enthalten. Dies betrifft große Projekte wie die Presidentenbuurt in Gemert und die Oranjebuurt in Bakel.

Insgesamt wird davon ausgegangen, dass bis zum Ende des Bewirtschaftungszeitraums 3,8 % der Straßen der Kategorien C und D instand gesetzt sein werden. Aufgrund der Degeneration werden einige andere Straßen in diese Kategorien zurückfallen. Im kommenden Bewirtschaftungszeitraum dürfte der Gesamtanteil der von der Gemeinde verwalteten Straßen der Kategorien C und D jedoch gegen 10 % sinken.

[1]deopenbareruimte.nu/veel-buitenwegen-zijn-op

[2]Die Autos werden alle zwei Jahre einen Zentimeter breiter, und das bleibt nicht ohne Folgen | Auto | AD.nl(externer Link)

5. Fazit

Die Gemeinde Gemert-Bakel bewirtschaftet insgesamt über 2,6 Millionen m2 Fläche (Stichtag November 2022). Davon entfallen 43 % auf Elementarstraßen, 39 % auf Asphaltstraßen und 15 % auf halbbefestigte und unbefestigte Straßen. Nur 3 % der Fläche bestehen aus Betonstraßen. Die angestrebte Qualitätsstufe für Straßen ist die Stufe A für Gehwege in den Zentren von Gemert und Bakel. Für die übrigen Beläge gilt die Qualitätsstufe B.

Die letzte globale Straßeninspektion vom November 2022 zeigt, dass die meisten Straßen A- oder B-Qualität haben. Etwa 14,5 % der Fläche hatten im November 2022 den Richtwert überschritten und sind von unzureichender Qualität. Im Vergleich zu 2020 hat sich die Situation etwas verschlechtert. Der Hauptgrund dafür ist der Mangel an Kapazitäten, vor allem aufgrund des Fehlens einer ständigen Straßenbehörde. Seit November 2022 gibt es wieder einen ständigen Straßenverwalter, was bedeutet, dass die Verwaltung nun aufholt. Seit November 2022 wurden bereits mehrere Arbeiten durchgeführt, um den Zustand der Straßen zu verbessern. Nach der CROW-Systematik dürfen 10 % der Straßen eine negative Abweichung aufweisen.

Auf der Grundlage des Qualitätsanspruchs, der Anbaufläche und der letzten Straßeninspektion wurden die Straßenverwaltungspläne nun aktualisiert. Um das Qualitätsniveau der Straßen wieder auf das richtige Niveau zu bringen, sind Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich. Die derzeitigen Instandhaltungsbudgets reichen für die erforderliche Instandhaltung nicht aus. Daher werden für den Zeitraum 2024-2027 bis zur nächsten Aktualisierung des vollständigen Straßenmanagementplans zusätzliche Mittel für den Betrieb benötigt (siehe Tabelle 8a). Außerdem werden zwei Investitionsmittel in Höhe von 100 000 bzw. 500 000 pro Jahr für zusätzliches Material für Elementarstraßen und Randstreifen benötigt (siehe Tabelle 8b).

Für die kommenden Jahre bis 2029 besteht eine ausreichende Deckung für die Versorgung. Im Jahr 2030 scheint der Saldo negativ zu werden. Im Jahr 2027 ist zu prüfen, ob zusätzliche Einlagen in die Rückstellung erforderlich sind.
Der Saldo der Kapitalkosten für Investitionen würde ab 2029 ebenfalls negativ werden, verglichen mit dem dafür vorgesehenen Budget. Im Jahr 2027 soll geprüft werden, wie mehr Geld in die Deckung von Straßeninvestitionen fließen kann.

Tabelle 8a Zusätzlicher operativer Mittelbedarf für die Umsetzung des Straßenmanagements 2025-2027 (EUR)
ZUSÄTZLICHER VERWALTUNGSHAUSHALT20241202522026220272

Betrieb von Straßen

FCL6210135/ECL34345

81.765293.82949.09284.278

Betrieb von Randstreifen

FCL6210137+38/ECL34345

40.00040.00040.00040.000

Betrieb von befestigten und unbefestigten Straßen

FCL6210130+6560210/ECL34345

11.94511.94511.94511.945
Rahmenmemorandum 2025133.710 345.774  101.037  136.223 

1 Im Haushalt abgedeckt
2 Enthalten im angenommenen Rahmenmemorandum 2025

Tabel 8b Extra benodigd investeringsbudget voor uitvoering wegbeheer 2025-2027 (EUR)
ZUSÄTZLICHE INVESTITIONEN202520262027
Randbefestigung (Rasenbetonplatten)1500.000500.000500.000
Neue Materialien Element Straßen2100.000100.000100.000

1 Enthalten im angenommenen Rahmenmemorandum 2025
2 Im Haushalt abgedeckt

Für die oben genannten Maßnahmen und die Investitionen in die Randstreifenbefestigung hat der Rat in der Rahmenvereinbarung 2025 Haushaltsmittel beantragt. Dieses wurde am 27. Juni 2024 angenommen. Für die Investition neue Materialien Randstreifenpflasterung (100K für 3 Jahre), gibt es Deckung im bestehenden Haushalt unter Kapitalkosten neue Investitionen.

Trotz der Tatsache, dass (wahrscheinlich) auch nach 2027 zusätzliche Haushaltsmittel für die Straßenverwaltung benötigt werden, wurde bei dieser Neubewertung beschlossen, nur bis 2027 zusätzliche Haushaltsmittel einzuplanen. Im Jahr 2027 werden wir eine bessere Vorstellung davon haben, wie hoch die Kosten für die Folgejahre sein werden, und wir werden genauer abschätzen können, ob für die Folgejahre zusätzliche Mittel beantragt werden sollten.

In den kommenden Jahren wird die Instandhaltung der Bürgersteige in der Gemeinde nach der CROW-Systematik durchgeführt. Wir werden die kommenden Jahre nutzen, um die Instandhaltung auf den neuesten Stand zu bringen, die Daten zu ergänzen und halbjährliche Straßeninspektionen durchzuführen. Die großen Instandhaltungs- und Projektpläne werden jährlich aktualisiert und indexiert. Bei den Arbeiten wird bereits jetzt und in zunehmendem Maße die Integration mit anderen Disziplinen angestrebt. Im Jahr 2027 werden wir neben dem Managementplan auch die Politik aktualisieren und Themen wie Nachhaltigkeit und Klima hinzufügen.

6. Anhänge

Vorschau Projekte

Nachstehend sind die Straßen aufgeführt, die derzeit im mehrjährigen Investitionsplan (MIP) für die Jahre 2024 und 2025 vorgesehen sind. Das jeweilige Jahr ist das Jahr, in dem die Umsetzung beginnt. In der Regel wird die Straße in diesem Jahr nicht fertiggestellt.

Die Instandhaltung der Bürgersteige erfolgt auf der Grundlage des CROW-Systems. Dabei wird das Schadensbild einer Straße auf der Grundlage einer halbjährlichen Inspektion untersucht. Die Straßen werden dann in die Kategorien A (gute Qualität) bis D (Gefahr von unsicheren Situationen) eingeteilt. Anhand des Alters des Belags, der Inspektionsergebnisse, des Inspektionsdatums, der Richtlinien, der Warnhinweise und der Verhaltensmodelle wird ermittelt, ob Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich sind. Die Planung der Straßeninstandhaltung folgt so weit wie möglich den Kanalisationsarbeiten.

Außerdem handelt es sich um eine Prognose. Der Zeitplan kann sich aufgrund von Umständen, veränderten Prioritäten oder anderen internen Prozessen verschieben. Wir sind auch von externen Parteien abhängig, wie z. B. Bauunternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften.

2024

  • Prior Davidtsstraat - Presidentenbuurt Gemert
  • Prior Jacobsstraat - Presidentenbuurt Gemert
  • De Kieboom - Gemert-Viertel
  • Willemstraat - Oranjeviertel Bakel
  • Pr. John F. Kennedystraat - Presidentenbuurt Gemert
  • Cortenbachstraat - Gemert
  • Julianastraat - Oranjeviertel Bakel
  • Margrietstraat - Oranjeviertel Bakel
  • Marijkestraat - Oranjeviertel Bakel
  • Randwijk - Oranjeviertel Bakel

2025

  • Prinzenstraat - Presidentenbuurt Gemert
  • Secretaris Aeldersstraat - Presidentenbuurt Gemert
  • Sparrenweg und Scheiweg und Teil Wolfboscheweg - Gemert
  • Pandelaarse Kampen, De Kampen und ein Teil der Wijnboomlaan - Gemert
  • Valeriusstraat - Gemert
  • Irenestraat - Oranjeviertel Bakel
  • Mauritsstraat - Oranjeviertel Bakel
  • Rechter van Berckelstraat - Presidentenbuurt Gemert
  • Griffier Corstensstraat - Presidentenbuurt Gemert
  • Peeldijk, Landvermesser van Beurdenweg - Milheeze

Nach 2025, einschließlich

  • Übrige Presidentenbuurt - Gemert
  • Lodderdijk - Gemert
  • Burgemeester de Bekkerlaan - Gemert
  • Van de Poelstraat - Bakel
  • Dorpstraat - Bakel
  • Andere Straßen Orangenviertel - Bakel
  • Onze Lieve Vrouwenstraat und Handelseweg - Handel
  • Zandstraat - De Mortel
  • Neerstraat - Bakel
  • Kivitsbraak - Bakel
  • Bakelseweg - Bakel
  • Schrijversbuurt (div. Straßen) - Gemert