Zuschuss für Alleinerziehende mit geringem Einkommen
Sind Sie verheiratet oder leben Sie zusammen? Und haben Sie ein geringes Einkommen? Dann bekommen Sie manchmal zu wenig Miet- und Pflegegeld. Das liegt daran, dass die verschiedenen Steuer- und Leistungsvorschriften nicht richtig aufeinander abgestimmt sind. Die Steuerbehörden arbeiten an einer Lösung für dieses Problem. Bis dahin gewährt die Gemeinde diesen Haushalten einen festen Betrag.
Zuschuss für 2023 und 2024
Einige Haushalte mit nur einem Einkommen erhalten aufgrund der Vorschriften nur wenige Zulagen, um genug Geld zum Leben zu haben. Dies ist jedoch nicht beabsichtigt. Diese Haushalte können einen zusätzlichen Betrag für die Jahre 2023 und 2024 erhalten.
Dieser Betrag:
- Sie müssen ihn nicht zurückzahlen.
- Das hat keine Auswirkungen auf Ihre Leistungen.
- Und dieser Betrag kann nicht von einem Gerichtsvollzieher gepfändet werden.
Wann erhalten Sie diesen Zuschuss?
Sie können diesen Betrag erhalten, wenn Sie im Jahr 2023 und/oder 2024 die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie waren verheiratet oder lebten zusammen (Sie hatten einen Steuerpartner).
- Sie erhalten Leistungen vom UWV (z. B. WAO/WIA, Krankengesetz, Wajong oder WW), von der SVB oder von einem privaten Versicherer.
- Ihr Partner hatte kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen aus Arbeit. Oder Ihr Partner bezog Sozialhilfe.
- Sie haben Mietzuschuss und/oder Pflegegeld erhalten.
- Ihr Partner ist nach dem 31. Dezember 1962 geboren.
Wie kann man einen Antrag stellen?
Erfüllen Sie die Voraussetzungen? Dann wenden Sie sich an die Sozialberatungsstelle von Lumens über:
- E-Mail: sociaalraadslieden@lumenswerkt.nl
- Bitte geben Sie an: zu Händen von Frau H. Oberzaucher
- Telefon: 040-2193300 (wählen Sie Option 3)
Welche Daten werden benötigt?
- Kopie Ihrer Bankkarte oder Ihres Kontoauszugs. Die Kontonummer und Ihr Name müssen deutlich lesbar sein. Sie können die Kartennummer unleserlich machen.
- Eine Kopie Ihrer Gehaltsabrechnung für die Monate Oktober, November und Dezember 2023 und/oder 2024. Daraus sollte hervorgehen, wie Ihre Leistung von brutto auf netto umgerechnet wurde.
- Eine Kopie des endgültigen Einkommensteuerbescheids 2023 und/oder 2024 von Ihnen und Ihrem Partner. Außerdem die Berechnungsvorschrift.
- Die endgültige Zuweisung des Pflege- und Mietzuschusses durch die Steuerverwaltung für 2023 und/oder 2024. Für 2024: Wenn noch keine endgültige Zuteilung vorliegt, übermitteln Sie alle Beihilfebescheide für 2024.
Anmerkung: Manchmal sind zusätzliche Unterlagen erforderlich. Wir werden dies dann mit Ihnen besprechen.
Wie viel Geld werden Sie bekommen?
- Haben Sie im Jahr 2023 oder 2024 Anspruch auf den Zuschuss? Dann erhalten Sie einmalig 1.000 €.
- Haben Sie in beiden Jahren Anspruch auf den Zuschuss? Dann erhalten Sie einmalig 2. 000 € .
Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
Wir prüfen Ihren Antrag innerhalb von 8 Wochen. Wird es länger dauern? Dann werden wir Sie informieren. Sie erhalten ein Schreiben, ob das Geld bewilligt wird.
Wird es auch im Jahr 2025 noch einen Zuschuss geben?
Von 2025 bis 2027 können auch Haushalte mit nur einem Einkommen einen Zuschuss erhalten. Sobald mehr darüber bekannt ist, werden wir einen Brief verschicken und die Informationen auf unsere Website stellen. Ab 2028 wird dieses Problem gelöst sein, und ein Zuschuss wird nicht mehr benötigt.