Tod, Erklärung

Stirbt eine Person, muss dies an die Gemeinde weitergegeben werden, in der die Person gestorben ist. Dies gilt auch im Falle einer Totgeburt. Die Gemeinde stellt dann eine Sterbeurkunde aus. Nach der Meldung erhalten Sie die Erlaubnis, die verstorbene Person zu bestatten oder einzuäschern. Die Gemeinde sorgt auch für die Aktualisierung des Personenstandsregisters (BRP).

Anleitungstext : In der Regelmeldet der Bestatter der Gemeinde einen Todesfall im Namen der Angehörigen. Er oder sie kann dies auf digitalem Wege tun. Natürlich können Sie als Hinterbliebener den Todesfall auch selbst melden. Das können Sie am Schalter des Rathauses tun.

Bericht über den Fund der Leiche durch den Bestattungsunternehmer

Wenn nach einem Todesfall der Todestag nicht festgestellt werden kann, spricht man von einem Leichenfund. Als Bestattungsunternehmer melden Sie dann den Fund der Leiche.

Bericht

In der Regel meldet der Bestatter den Todesfall im Namen der Angehörigen bei der Gemeinde an, und zwar auf digitalem Weg mit der E-Recognition(externer Link).

Als Hinterbliebener können Sie den Verstorbenen auch selbst anmelden. Dies können Sie am Schalter des Rathauses tun. Denken Sie daran, online oder telefonisch unter 0492 - 378 500 einen Termin zu vereinbaren. Eine Bestattungs- oder Einäscherungsgenehmigung wird in der Regel bei der Anmeldung des Todes ausgestellt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Anmeldung innerhalb von sechs Werktagen nach dem Todestag vornehmen.

Mitnehmen

Wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst abgeben, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zum Termin mit:

  • Ein gültiges Ausweisdokument der Person, die die Erklärung abgibt.
  • Eine vom Arzt oder Gerichtsmediziner ausgestellte Sterbeurkunde.
  • B Umschlag mit Daten für das Central Bureau of Statistics (CBS).

Beerdigung oder Einäscherung

Sie können den Verstorbenen frühestens 36 Stunden und spätestens sechs Werktage nach dem Tod beerdigen oder einäschern lassen. Wollen Sie den Verstorbenen früher beerdigen oder einäschern? Dann brauchen Sie die Erlaubnis des Staatsanwalts und des Bürgermeisters. Möchten Sie den Verstorbenen später beerdigen oder einäschern? Dann brauchen Sie nur die Erlaubnis des Bürgermeisters.

Kosten

Die Eintragung des Todesfalls ist kostenlos. Eine Kopie der Sterbeurkunde kostet 17,80 €. Diesen Betrag zahlen Sie bei der Beantragung.