Beteiligungsverordnung

Hier finden Sie Vereinbarungen, wie wir mit Partizipation umgehen

Die Beteiligungsverordnung ist ein Dokument, das Vereinbarungen darüber enthält, wie die Gemeinde Einwohner und andere Interessengruppen bei der Erstellung und Umsetzung von Plänen und Politiken einbezieht. Diese Verordnung legt fest, wie die Beteiligung und das Recht auf Einspruch geregelt sind. Auf diese Weise weiß jeder, wann und wie er mitdenken oder selbst etwas für sein Viertel tun kann. Die Anwohner wollen Klarheit über ihre Rolle bei Projekten und politischen Fragen. Auch für Verwaltungen und Beamte ist es wichtig, etwas in der Hand zu haben. Deshalb wird in der Verordnung nicht nur beschrieben, was die Gemeinde tut, wenn sie selbst die Initiative ergreift, sondern auch, was passiert, wenn die Bewohner die Initiative ergreifen. Auf diese Weise haben alle Beteiligten von vornherein das gleiche Bild von dem Prozess. Dies trägt dazu bei, dass die Erwartungen klar und realistisch bleiben.

Damit diese Vereinbarungen auch weiterhin zu der Art und Weise passen, wie wir heute in der Gemeinde zusammenarbeiten, arbeiten wir an einer neuen Beteiligungsverordnung. Dabei beziehen wir Einwohnerinnen und Einwohner, Ratsmitglieder und Verwaltungsangestellte mit ein. Wir nutzen die Erfahrungen und Lernpunkte der letzten Jahre, um die neue Verordnung besser an die Praxis anzupassen. Die neue Verordnung wird die alte Beteiligungsverordnung aus dem Jahr 2000 ersetzen und soll bis Ende 2025 verabschiedet werden.