Frühzeitige Beantragung von Stromanschlüssen

Ab dem 1. Oktober 2026 haben Gemeinden die Möglichkeit, Wohnungsbauprojekte und Bildungseinrichtungen bereits in einem früheren Stadium beim Netzbetreiber Enexis anzumelden. Die Gemeinde wird Wohnbauprojekte und Bildungseinrichtungen für eine vorrangige Behandlung bei der Verteilung der verfügbaren Netzkapazität vorschlagen.

Schlüsseltext: Die Frist ist abgelaufen. Wenn Sie noch einen Antrag einreichen, werden wir versuchen, diesen bis Ende Oktober einzureichen. Diese Projekte werden dann jedoch am Ende der Liste der bereits bei Enexis eingereichten Projekte stehen.

Bauen Sie ein oder mehrere Wohnhäuser in der Gemeinde Gemert-Bakel? Dann ist es wichtig, dass wir rechtzeitig über Ihr Projekt informiert werden. Das Stromnetz ist an vielen Stellen ausgelastet. Wir können Wohnbauprojekte frühzeitig beim Netzbetreiber anmelden, um einen Anschlussplatz im Stromnetz zu sichern, damit Sie Strom für Ihr neues Haus erhalten. Wir prüfen, ob Ihr Projekt dafür in Frage kommt, und reichen den Antrag beim Netzbetreiber ein.

Die Anmeldung eines Projekts bietet keine Garantie für Netzkapazität. Die Entscheidung über die Zuteilung von Kapazität liegt letztendlich beim Netzbetreiber.

Für welche Projekte gilt diese Regelung?

Dieses Verfahren ist für Wohnbauprojekte vorgesehen, die innerhalb von 10 Jahren durchgeführt werden. Dabei kann es sich um Neubauten, die Umwandlung bestehender Gebäude in Wohnraum oder beispielsweise die nachhaltige Sanierung einer Schule handeln.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für Ihre Anmeldung

Bitte beachten Sie: Das Durchlaufen des Schritt-für-Schritt-Leitfadens kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Beginnen Sie daher bereits jetzt mit der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen. Sobald Sie alle Informationen beisammen haben, können Sie das Formular unter dem Schritt-für-Schritt-Leitfaden ausfüllen.

Schritt 1: Übermittlung der Anschlussdaten

Informationen zum Projekt wie Bauplan, Standort, Zeitplan und Phasenplanung. Verwenden Sie hierfür diese Excel-Tabelle.(externer Link):

Wichtiger Hinweis: Die Polygonzeichnung des Projektstandorts können Sie im Webformular unter dem Schritt-für-Schritt-Leitfaden erstellen. Sie müssen diese nicht über die Excel-Datei einreichen.

Schritt 2: Verwaltungserklärung ausfüllen

Es gibt zwei Arten von behördlichen Bescheinigungen:

Speichern Sie die Erklärung nach dem Ausfüllen. Sie können sie später hochladen. Der Bürgermeister und der Beigeordnete unterzeichnen dieses Dokument nach der Prüfung.

Schritt 3: Nachweis des Baubeginns

Sorgen Sie für eine genaue und realistische Einschätzung des Baubeginns (Baujahr und -monat) und legen Sie entsprechende Nachweise vor. Dazu gehören beispielsweise ein Vertrag oder ein genehmigter Zeitplan.

Schritt 4: Einreichung der Vereinbarung zwischen Initiator und Gemeinde

Falls vorhanden, bitte beifügen: eine Absichtserklärung, eine Kooperationsvereinbarung, eine Realisierungsvereinbarung, einen Kaufvertrag, eine Vorvereinbarung oder eine vergleichbare Vereinbarung, aus der konkrete Vereinbarungen über den Standort, das Wohnungsbauprogramm und die Planung hervorgehen.

Schritt 5: Einreichung des Raumordnungsplans oder der Raumordnungsgenehmigung

Sofern Sie im Besitz einer Kopie des Umweltplans (festgestellt oder unwiderruflich), einer Umweltgenehmigung für eine Bautätigkeit (erteilt oder unwiderruflich) oder einer Genehmigung für ein BOPA (erteilt oder unwiderruflich) sind.

Schritt 6: Einreichen weiterer Nachweise

Es gibt weitere Nachweise, aufgrund derer ein Projekt für eine vorrangige Bearbeitung in Frage kommt, zum Beispiel:

  • Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Staat über staatliche Zuschüsse für den Wohnungsbau und/oder die integrierte Gebietsentwicklung oder
  • Leistungsvereinbarungen zwischen Gemeinden und Wohnungsbaugesellschaften oder
  • Beschluss des Gemeindevorstands oder des Gemeinderats, bei der Wohnbebauung mitzuwirken.

Registrieren Sie sich

Haben Sie alle Schritte durchlaufen? Dann füllen Sie bitte das Formular aus, um Ihr Projekt anzumelden. Die Frist ist abgelaufen. Sie können dennoch einen Antrag einreichen. Wir werden versuchen, diesen noch Ende Oktober einzureichen. Diese Projekte werden dann jedoch am Ende der Liste der bereits bei Enexis eingereichten Projekte stehen.

Verfahren

Anhand der erhaltenen Informationen prüfen wir, ob Ihr Projekt für eine vorzeitige Beantragung eines Anschlusses an das Stromnetz in Frage kommt. Auf der Grundlage dieser festgelegten Richtlinien(externer Link) legen wir fest, in welcher Reihenfolge Wohnungsbauprojekte beim Netzbetreiber eingereicht werden.

Sollten zwei oder mehr Projekte auf der Grundlage dieser Regeln die gleiche Punktzahl erreichen, findet eine Auslosung statt. Wir werden die betroffenen Projektinhaber selbstverständlich darüber informieren. Die Gemeinde Gemert-Bakel hat inzwischen die endgültige Rangliste veröffentlicht. Diese finden Sie am Ende dieser Seite.

Die gemeldeten Wohnungsbauprojekte müssen wir spätestens am 1. Oktober 2026 beim Netzbetreiber Enexis einreichen. Der Netzbetreiber prüft anschließend, wie viel Kapazität verfügbar ist, und teilt diese zu. Wie dieser Prozess genau abläuft, wissen wir noch nicht.

Die Anmeldung eines Projekts bietet keine Garantie für einen Anschluss. Die endgültige Entscheidung über die Zuteilung von Netzkapazität liegt beim Netzbetreiber.

Stellungnahmen

Sind Sie mit der Position Ihres Projekts auf der Warteliste nicht einverstanden? Dann können Sie hiergegen eine Stellungnahme einreichen. Senden Sie Ihre Stellungnahme zu Händen des Bürgermeister- und Beigeordnetenkollegiums an die E-Mail-Adresse gemeente@gemert-bakel.nl. Ihre Stellungnahme muss innerhalb von 10 Tagen nach dem Veröffentlichungsdatum der Rangliste bei uns eingegangen sein.
Ihre Stellungnahme muss folgende Angaben enthalten:

  • Ihr Name und Ihre Adresse
  • gegen welchen Beschluss Sie eine Stellungnahme abgegeben haben
  • Begründung
  • Datum der Stellungnahme
  • Ihre Unterschrift

Haben Sie Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter! Senden Sie Ihre Fragen per E-Mail an energietransitie@gemert-bakel.nl.