Plan für die Stadtmobiliarpolitik Gemeinde Gemert-Bakel

2025-2034

Einführung

Die Gemeinde Gemert-Bakel ist für die Verwaltung und Instandhaltung des kommunalen Straßenmobiliars verantwortlich. In diesem Kapitel wird erklärt, wie dieses Dokument zustande gekommen ist und was der Zweck dieses Strategieplans ist.

1.1 Hintergrund  

Die Gemeinde Gemert-Bakel verfügte noch nicht über eine Politik und einen Managementplan für Stadtmobiliar im öffentlichen Raum. Dies bedeutete, dass es keine klare Struktur und Organisation für die Verwaltung und Wartung dieser Objekte gab. Es bestand auch Unklarheit darüber, was in Bezug auf Stadtmobiliar im öffentlichen Raum erlaubt ist und was nicht. Es besteht ein Bedarf an einheitlichen Regeln für das Aufstellen und Entfernen von Stadtmobiliar. Aus diesem Grund wurde ein Strategie- und Managementplan für Stadtmobiliar erstellt.

Das Dokument liefert somit zum ersten Mal eine konkrete Politik für die Verwaltung und Instandhaltung des Stadtmobiliars in der Gemeinde Gemert-Bakel.

 

Dieses Dokument soll nicht nur eine Orientierungshilfe für die interne Organisation sein, sondern auch den Einwohnern zeigen, was in Bezug auf die Stadtmöblierung im öffentlichen Raum möglich ist und dass wir als Gemeinde es für wichtig halten, die Stadtmöblierung richtig zu pflegen.

1.2 Zweck 

Der Zweck dieses Berichts ist es, politische Grundsätze für die Stadtmöblierung festzulegen. Damit wird eine klare Struktur und Organisation für diese Objekte geschaffen. Darüber hinaus tragen die politischen Rahmenbedingungen zu einer strukturierten Bearbeitung von Anfragen von Anwohnern in Bezug auf die Stadtmöblierung bei.

1.3 Zentrale Frage

Wie können politische Grundsätze für die Stadtmöblierung festgelegt werden, um eine klare Struktur und Organisation dieser Objekte zu schaffen, und wie tragen sie zu einer strukturierten Bearbeitung von Bürgeranfragen bei?

1.4 Abgrenzung 

Stadtmobiliar gibt es in vielen Formen und Größen und ist Teil der Gestaltung des öffentlichen Raums. In Gemert-Bakel definieren wir Stadtmobiliar als eine Reihe von Objekten, die sich im öffentlichen Raum befinden. Für dieses Strategiepapier wird der Geltungsbereich wie folgt abgegrenzt:

  • Abri (Buswartehäuschen);
  • Abfalleimer (Einzel-, Doppel-, Dosen-, Papier- und Hundekotbehälter);
  • Fahrradabstellanlage (Fahrrad(anlehn)bügel, Fahrradabri, Fahrradständer; Fahrradklemme);
  • Pflanzgefäß / Begrünung (Pflanzgefäß mit mehrjähriger oder wechselnder Bepflanzung);
  • Informationskiosk;
  • Tisch (Einzeltisch, Picknicktisch);
  • Fahnenmast;
  • Sitzelement (Straßenbank, Sitzwand).

Verkehrsanlagen sind hiervon ausgenommen, da sie besonderen Gesetzen und Vorschriften unterliegen, die für anderes Straßenmobiliar nicht gelten.

1.5 Leitfaden zum Lesen 

Der Plan für die Stadtmöblierung wurde für den Zeitraum 2025-2034 erstellt. Der Strategieplan ist Teil eines umfassenderen Strategie- und Managementplans, wobei der Managementplan einen Zeitraum von sechs Jahren abdeckt (2025-2030). Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung des Inhalts dieses Dokuments:

  • Kapitel 1: Einleitung
    In diesem Kapitel erfahren Sie mehr über die Gründe für den Strategieplan, die Ziele, die er erreichen soll, die zentrale Frage, die beantwortet werden soll, und die Abgrenzung des Plans.
  • Kapitel 2: Gesetze und Vorschriften
    Dieses Kapitel befasst sich mit den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, die für Straßenmöbel gelten.
  • Kapitel 3: Aktuelle Situation
    Hier wird der derzeitige Bestand an Stadtmobiliar kartiert, seine Funktionsweise und die Trends erörtert.
  • Kapitel 4 bis 6: Politische Rahmenbedingungen
    Diese Kapitel enthalten den politischen und qualitativen Rahmen für die Straßenmöblierung. Sie legen die Leitlinien und Grundsätze für die nächsten 10 Jahre fest.
  • Kapitel 7: Anhang

Im Anhang werden die Qualitätsstandards, der Aufbau einer Mustervereinbarung und zusätzliche Informationen zur Klärung der Straßenmöblierung erläutert.

Rechtliche Rahmenbedingungen

In diesem Kapitel werden die rechtlichen Rahmenbedingungen, Richtlinien und kommunalen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Stadtmöblierung erörtert.

2.1 Nationale Gesetze und Vorschriften

Bei der Aufstellung, Verwaltung und Wartung von Stadtmobiliar werden Gesetze und Vorschriften berücksichtigt.

Einschlägige rechtliche Rahmenwerke sind:

  • Verfassung (Artikel 21);

Das Anliegen der (lokalen) Regierung ist die Bewohnbarkeit des Landes und der Schutz und die Verbesserung der Umwelt.

  • Zivilgesetzbuch (Artikel 6:174);

Die Gemeinde haftet für fahrlässige Instandhaltung.

  • Verordnung über den Haushalt und die Rechenschaftspflicht der Provinzen und Gemeinden (BBV);

Nach dem Gemeindegesetz ist die Gemeinde verpflichtet, jährlich einen Haushalts- und Rechenschaftsbericht zu erstellen. Die BBV enthält die Vorschriften dazu.

  • Umweltgesetz;

Mit dem Umweltgesetz will die Regierung die Regeln für die Raumentwicklung vereinfachen und zusammenführen.

2.2 Leitlinien 

Bei Gesetzen ist es klar, dass sie eingehalten werden müssen. Auch bei Richtlinien ist es nur mit gutem Grund zulässig, von ihnen abzuweichen. Die Rechtsprechung hat gezeigt, dass insbesondere die CROW-Richtlinien ein wichtiges Prüfinstrument sind, an das sich die Richter in Streitfällen halten werden. CROW ist eine unabhängige Wissensorganisation, die in Wissen in den Bereichen Infrastruktur, öffentlicher Raum, Verkehr & Transport und Arbeit & Sicherheit investiert. Die CROW hat mehrere Veröffentlichungen mit Leitlinien für die Instandhaltung und Aufstellung von Stadtmobiliar herausgegeben. Die wichtigsten für Stadtmobiliar sind:

  • Handbuch zur Haftung für die Verwaltung des öffentlichen Raums CROW-Veröffentlichung 185
  • Leitfaden zur Barrierefreiheit CROW-Veröffentlichung 337
  • Leitfaden zum Fahrradparken CROW-Veröffentlichung 291
  • Grundlegende Hinweise zu Abfallbehältern im öffentlichen Raum CROW-Veröffentlichung 209
  • Qualitätskatalog für den öffentlichen Raum CROW-Veröffentlichung 380

2.3 Kommunale Rahmenbedingungen 

Die Verwaltung und Instandhaltung von Stadtmobiliar stützt sich auf rechtliche Rahmenbedingungen, aber auch auf Rahmenbedingungen und Ziele, die von der Kommune selbst vorgegeben werden. Im Zusammenhang mit dieser Politik sind die räumlichen und technischen Rahmenbedingungen wichtig;

Räumliche Rahmenwerke:

  • Handbuch zur Gestaltung des öffentlichen Raums (HOOR)

Das Handbuch für die Gestaltung des öffentlichen Raums (HOOR) bildet einen Leitfaden für die Qualitätssicherung des öffentlichen Raums in der Gemeinde Gemert-Bakel. Die HOOR besteht aus politischen Zielen, Voraussetzungen, Standards, Anforderungen, Empfehlungen und Profilen. Für jede Aufgabe können spezifische Voraussetzungen formuliert werden, die zu Beginn der Planungsaufgabe angegeben werden. Die HOOR ist kein Grundsatzdokument, sondern fasst die von der Gemeinde beschlossene Politik zu Funktionen im öffentlichen Raum zusammen.

  • Kommunale Umweltvision und Umweltpläne

Diese Vision enthält die gewünschten Entwicklungen für die Gemeinde. Diese Vision bildet den Prüfstein für politische Entscheidungen und gibt die Richtung für deren Umsetzung vor. Dieser Politikplan macht die Ziele der Umweltvision praktisch. Darüber hinaus hat jede Gemeinde einen Umweltplan. Dieser enthält Regeln für die physische Lebensumwelt, die direkt für Bürger und Unternehmen gelten. Das Umweltleitbild und der Umweltplan der Gemeinde Gemert-Bakel befinden sich noch in der Entwicklung.

Technische Rahmenwerke:

  • Allgemeines Ortsstatut (APV)

In der APV sind verschiedene örtliche Vorschriften für den öffentlichen Raum beschrieben, wie z. B. die Allgemeine Örtliche Verordnung (APV), die besagt, dass es verboten ist, auf Straßenmöbel zu klettern (Artikel 2:47).

  • Vermerk über die Vertretung

Gemert-Bakels Vertretungsvermerk enthält eine Regelung über die Aufstellung einer Bank, wenn eine Person in der Gemeinde 100 Jahre alt wird. Eine so genannte "Jubiläumsbank" wird in Absprache und auf Anweisung der Geburtstagsperson an einem bestimmten Ort aufgestellt.

  • Hundepolitik

Die Hundeverordnung enthält eine Reihe von Vorschriften über Abfallbehälter. Dazu gehört die Vorschrift, dass jeder Einwohner, der innerhalb des bebauten Gebiets von Gemert-Bakel wohnt, im Umkreis von 400 Metern um sein Haus einen Abfallbehälter hat, damit er die Hundekotbeutel leicht entsorgen kann.

  • Plan für eine spiel- und bewegungsfreundliche Raumpolitik

In den Spielregeln heißt es zu Bänken: Alle 300 Meter soll eine Bank als Ruhe- und Treffpunkt aufgestellt werden. Je näher an einer Einrichtung, desto kürzer der Abstand zwischen den Bänken.

Derzeitige Situation

 

Dieses Kapitel gibt einen Einblick in die Größe der im Besitz der Gemeinde Gemert-Bakel befindlichen Straßenmöblierung, auf die im Managementplan noch näher eingegangen wird. Darüber hinaus wird die aktuelle Situation dargestellt und es werden Trends und Entwicklungen diskutiert.

3.1 Größe des Gebiets

Die Verwaltungsdaten zur Stadtmöblierung können im Verwaltungssystem der Gemeinde gepflegt werden. Tabelle 1 zeigt die Zahlen.

Art der StadtmöbelAnzahl der Einheiten
ABRI25
Mülleimer348
Abstellanlage für Fahrräder754
Pflanzgefäß32
Informationskiosk29
Tabelle80
Fahnenmast73
Sitz-Element326
Insgesamt1.667

3.2 Aktuelle Situation 

Im Folgenden wird beschrieben, wie Gemert-Bakel mit Stadtmobiliar umgeht.

Die Gemeinde Gemert-Bakel verfügt über keine formelle Politik oder einen Managementplan für diesen Bereich. Infolgedessen besteht derzeit Unklarheit über die Kriterien für die Aufstellung von Stadtmöbeln im öffentlichen Raum und die Verfahren für den Umgang mit Bürgerinitiativen und/oder die Integration von neuen Entwicklungen.

Anträge für die Aufstellung von Stadtmobiliar werden bei verschiedenen Dienststellen eingereicht; der Außendienst ist für die Aufstellung zuständig. Diese Arbeitsmethode hat in den letzten Jahren zu einer Zunahme von Bänken und Abfallbehältern geführt. Dies ging mit erhöhten Verwaltungskosten und Auswirkungen auf die visuelle Qualität der Umgebung einher.

3.3 Trends und Entwicklungen  

  • Beteiligung der Bürger:

Bürgerbeteiligung ist ein wachsender Trend, bei dem die Bürger aktiv in die Politikgestaltung und Entscheidungsfindung auf lokaler Ebene einbezogen werden. So ist es auch bei der Stadtmöblierung. Das Entfernen oder Aufstellen einer Bank ohne Vorankündigung kann große Auswirkungen auf die Anwohner oder die Umgebung haben. In Gemert-Bakel kommt es auch vor, dass Anwohner oder ein Verein die Initiative ergreifen, um Stadtmöbel selbst aufzustellen.

  • Digitalisierung:

Der digitale Wandel vollzieht sich in rasantem Tempo. Auch für die Festlegung politischer Rahmenbedingungen und die Verwaltung und Wartung von Stadtmobiliar ist es wichtig, mit dem digitalen Wandel Schritt zu halten. So kann beispielsweise der Zustand von Stadtmobiliar direkt in das Managementsystem geladen werden, und es können Daten gesammelt werden, um Muster zu erkennen, Kosten zu sparen und die Wartung zu planen.

  • Nachhaltigkeit:

Bis 2050 muss Gemert-Bakel CO2-neutral sein. Um den Klimawandel zu bekämpfen, müssen wir die CO2-Emissionen reduzieren. In diesem Strategie- und Managementplan werden auch Entscheidungen getroffen, die die Nachhaltigkeit fördern. Dazu gehören:

  • Materialauswahl und Langlebigkeit der Materialien (da die Rohstoffe immer knapper werden);
  • Wie die Produktion abläuft (Energieverbrauch);
  • Logistische Prozesse rund um Transport und Platzierung;
  • Wartung (Häufigkeit).
Vision und Auftrag

Mit der Umweltvision gibt die Gemeinde die Richtung für die gewünschte Qualität der physischen Umwelt auf lange Sicht vor. Daran knüpft die Politik für die physische Umwelt an. Dieser Politikplan setzt die Ziele des Umweltleitbildes in die Praxis um.

In Teil 2 (Bausteine) des Entwurfs des Umweltleitbildes heißt es, dass es den Bewohnern wichtig ist, dass es im öffentlichen Raum Einrichtungen zum Entspannen, Spielen, Sporttreiben und Treffen gibt, dass das Wohnumfeld grün, gesundheitsfördernd und auf verschiedene Zielgruppen zugeschnitten ist und dass die Einrichtungen zugänglich und sicher sind.

4.1 Die Vision der Stadtmöblierung 

Ein erkennbarer und funktionaler öffentlicher Raum, der der Gemeinschaft dient, enthält attraktives, dauerhaftes und zugängliches Stadtmobiliar.

4.2 Auftrag für Stadtmobiliar 

Unser Ziel ist es, dass die Stadtmöblierung zu einem sicheren und attraktiven Lebensumfeld sowohl in bebauten Gebieten als auch in den Außenbezirken beiträgt. Zu diesem Zweck sorgen wir dafür, dass das Stadtmobiliar vollständig und sauber ist. Die Gemeinde Gemert-Bakel strebt nach Einheitlichkeit bei der Platzierung und Instandhaltung von Stadtmobiliar, erkennt aber auch die Notwendigkeit der individuellen Anpassung bei neuen Entwicklungen an.

Allgemeine politische Grundsätze

5.1 Beteiligung der Bürger

Die Gemeinde Gemert-Bakel installiert regelmäßig Stadtmobiliar bei Neubauprojekten und Umgestaltungen/Umbauten von Umgebungen. Die Entfernung von Stadtmobiliar findet hauptsächlich in bestehenden Situationen statt, wenn das Mobiliar überflüssig ist oder ersetzt wird. Je nach Situation informiert die Gemeinde die Einwohner über die Aufstellung oder Entfernung von Stadtmobiliar.

Neben dem Aufstellen von Stadtmobiliar durch die Gemeinde aus eigener Initiative gehen auch regelmäßig Anträge auf das Aufstellen oder Entfernen von Stadtmobiliar von Anwohnern oder Verbänden ein. Die Anträge auf Aufstellung oder Entfernung von Stadtmobiliar werden mit der Aufsichtsbehörde des Viertels und des umliegenden Gebiets koordiniert und müssen mit den geltenden politischen Rahmenbedingungen in Einklang stehen. Wenn Stadtmobiliar aus einer Bürgerinitiative heraus aufgestellt und gewartet wird, sollten klare Vereinbarungen in einer zu diesem Zweck erstellten Verwaltungs- und Wartungsvereinbarung festgelegt werden (siehe Beispiel in Anhang 2).

5.2 Nachhaltigkeit

Stadtmobiliar wird oft als Beispiel angeführt, wenn es um Kreislaufwirtschaft geht. Bänke und Abfalleimer sind im öffentlichen Raum ständig zu sehen und ein echter Blickfang. Aus diesem Grund sind sie sehr gut geeignet, um den Bürgern zu signalisieren, dass sich die Kommune für Nachhaltigkeit einsetzt. Dieses Signal birgt aber auch ein Risiko, da die Lebensdauer, die Vandalismusresistenz und die Qualität solcher neuen Produkte erst in einigen Jahren bekannt sein werden. Die Gemeinde möchte Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft bei Stadtmöbeln durch die Auswahl von Produkten fördern:

  • Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen im Beschaffungsprozess.
  • Wiederverwendbarkeit, Verlegbarkeit, wenn sich die Zusammensetzung des Gebiets ändert, so dass eine Einrichtung an einem anderen Ort aufgestellt werden kann.
  • Materialien mit einem langen Lebenszyklus.
  • Klimaanpassung: eine natürliche Umgebung um Stadtmöbel herum, um Hitzestress und Staunässe zu vermeiden.
  • Die Instandhaltung fördert eher die Reparatur als den Ersatz.

5.3 Qualitätsniveau

Der CROW-Qualitätskatalog für den öffentlichen Raum bietet ein System zur Klassifizierung der Qualität von Objekten im öffentlichen Raum (siehe Beispiel in Anhang 1). Für jedes Kriterium kann eine von fünf Qualitätsstufen gewählt werden, die von sehr gut (A+) bis schlecht (D) reichen.

In der Gemeinde Gemert-Bakel wird die Qualitätsstufe B als Ausgangspunkt für die Bewirtschaftung und Pflege des Stadtmobiliars verwendet. Diese Qualitätsstufe garantiert eine einheitliche und eindeutige Imagequalität im öffentlichen Raum. Für die zentralen Bereiche von Gemert und Bakel wird eine höhere Qualitätsstufe (Stufe A) angestrebt, die dem Image und dem intensiven Nutzungsdruck in diesen Bereichen gerecht wird. Dieser Übergang zur Qualitätsstufe A wird in Etappen erfolgen. Zunächst wird versucht, in den Innenstadtbereichen die Qualitätsstufe B zu erreichen und zu gewährleisten, wie es im Managementplan vorgesehen ist. Auf der Grundlage von Bewertungen und möglichen zusätzlichen Maßnahmen wird ermittelt, welche Investitionen und Anstrengungen erforderlich sind, um den Übergang zur Qualitätsstufe A zu ermöglichen. Die Ergebnisse werden in einen künftigen Managementplan einfließen. Mit diesem stufenweisen Ansatz bleibt das Ziel erreichbar.

Politische Kriterien nach Objekttyp

6.1 Bank/Picknicktisch  

Eine Bank oder ein Picknicktisch ist mehr als nur eine Sitzgelegenheit, er trägt auch zur Qualität des Außenraums bei und lädt zum Treffen und Verweilen im Freien ein. Es wurden allgemeine politische Kriterien für die Aufstellung und Verwaltung von Bänken und Picknicktischen aufgestellt. Für das bebaute Gebiet und die Außenbezirke gelten unterschiedliche Kriterien.

Allgemeine politische Grundsätze:

  • Die Gemeinde bestimmt die Art der Bank oder des Picknicktischs auf der Grundlage von Managementüberlegungen;
  • Funktionalität und Nutzung: Bänke/Picknicktische sollten an Orten aufgestellt werden, an denen ein Bedarf an Ruheplätzen, Treffpunkten oder Entspannung besteht;
  • Zugänglichkeit: Bänke/Picknicktische sollten für alle Benutzer zugänglich sein, auch für Menschen mit Behinderungen. Sie sollten zum Beispiel ausreichend Platz für Rollstühle bieten;
  • Sicherheit: Die Aufstellung von Bänken/Picknicktischen sollte die Sicherheit im Straßenverkehr oder den Fluss von Fußgängern und Radfahrern nicht beeinträchtigen. Die Bänke sollten in einem sicheren Abstand zu Straßen und Radwegen aufgestellt werden. Darüber hinaus wird für den vorgeschlagenen Standort der Bank eine Analyse der potenziellen Belästigung von Mensch und Umwelt durchgeführt.

Bebaute Fläche:

  • Bänke nur auf Plätzen, in Parks, in der Nähe von Spielgeräten, Sporteinrichtungen, an Bushaltestellen, an Knotenpunkten für Fußgänger und Radfahrer*, entlang von Naherholungsgebieten, an zentralen Orten;
  • Im Umkreis von 400 Metern um das Gemert-Bakel findet jeder Anwohner eine Sitzbank/Sitzgelegenheit zur Unterstützung von Ruhemöglichkeiten;
  • Picknicktische: nur an Freizeittreffpunkten und Spielplätzen;
  • Ausreichender Platz für eine Bank/einen Picknicktisch: Wenn nicht genügend Platz vorhanden ist, wird keine Bank/kein Picknicktisch aufgestellt.

Entlegenes Gebiet:

  • Bänke und Picknicktische nur an Wander- und Radfahrknotenpunkten* und Freizeiteinrichtungen.

*Wander- und Radfahrerknotenpunkte: Bänke und Picknicktische werden nur an einer Informationstafel des Rad- und Wanderwegenetzes von Brabant aufgestellt: Die schönsten Fahrradrouten in Nordbrabant | VisitBrabant(externer Link)  Die schönsten Wanderrouten in Nordbrabant | VisitBrabant(externer Link) 

6.2 Abfallbehälter 

Mülltonnen sind im Prinzip überflüssig. Die Anwohner sind für den auf der Straße anfallenden Abfall selbst verantwortlich und sollten ihn mit nach Hause nehmen und dort (getrennt) entsorgen. Dies ist nicht immer zumutbar, weshalb auch vorhersehbare Plätze vorgesehen werden sollten, an denen die Anwohner ihren Abfall unterwegs entsorgen können. Die Vorhersehbarkeit dieser Plätze ist wichtig, damit der Anwohner auf der Straße weiß, wohin er seinen Abfall bringen muss, sobald er ihn losgelassen hat. Dadurch wird die Vermüllung verhindert. Zu wissen, wo die Bürger auf der Straße ihre Abfälle entsorgen können, hat eine präventive Wirkung und verhindert die Vermüllung. Die Verbreitung dieses Wissens ist Teil der integrierten Kommunikation über Littering. Die Wissensorganisation CROW und Nederland Schoon haben in einer Publikation 'Abfallbehälter im öffentlichen Raum' einen grundlegenden Leitfaden für die Aufstellung von Abfallbehältern im öffentlichen Raum erstellt. Die Strategien für die Aufstellung von Abfallbehältern basieren auf den Themen Auffindbarkeit, Benutzerfreundlichkeit, Attraktivität und Bewusstsein. Die Strategien in diesem Abschnitt wurden anhand dieses Dokuments erstellt und auf die kommunale Situation angewandt. Die Gemeinde Gemert-Bakel kann diese Leitlinien als Leitfaden für die Entwicklung des Bestands an Abfallbehältern in der Gemeinde verwenden.

Allgemeine politische Grundsätze:

  • Abfallbehälter verhindern Abfälle, ziehen aber auch Abfälle an; ein Abfallbehälter sollte für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.

Abfallbehälter tragen zur Verringerung des Straßenmülls bei. Sie ermöglichen es Menschen, die verantwortungsvoll mit ihrem (Verbraucher-)Abfall umgehen wollen, diesen ordnungsgemäß zu entsorgen. Andererseits zeigt die praktische Erfahrung, dass ein Abfallbehälter auch zu Abfällen neben dem Behälter führen (kann), insbesondere an weniger gut sichtbaren Stellen. Ein Abfallbehälter kann auch Haushalts- oder Gewerbeabfälle anziehen, was besonders bei den Abfallbehältern in der Ortsmitte von Gemert-Bakel auffällt. Bei unsachgemäßer Benutzung des Abfalleimers werden praktische Maßnahmen ergriffen, um dem Missbrauch entgegenzuwirken, z. B. durch eine verringerte Öffnung, um Müllsäcken entgegenzuwirken. Wenn nötig, werden Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen, informiert, angesprochen und gegebenenfalls mit einem Bußgeld belegt. In extremen Fällen wird der Mülleimer entfernt.

  • Aufstellung von Abfallbehältern am Ort des Verbrauchs oder der Produktion

Abfallbehälter werden dort aufgestellt, wo Abfälle entstehen, z. B. durch Konsum oder Verkauf. Zum Verbrauch gehören Orte wie Spielplätze, Wanderwege usw. Verkaufs- und Produktionsorte sind z. B. Geschäfte, Gastronomiebetriebe usw. An den Verkaufs- und Produktionsorten werden die

Abfalleimer in der Verantwortung der Geschäftsinhaber. Sie sind selbst für die Aufstellung von Abfallbehältern und die Sauberhaltung der unmittelbaren Umgebung verantwortlich.

  • Wo viel Abfall anfällt; sauber halten

Für die Sauberkeit des öffentlichen Raums sind die Stadtverwaltung und die Nutzer gemeinsam verantwortlich.

  • Hundeauslaufflächen und Belästigungen

Die Gemeinde Gemert-Bakel hat bereits eine Hundeverordnung erlassen. Die Hundeauslaufgebiete werden das ganze Jahr über mechanisch gereinigt. An den Hundeauslaufgebieten wird durch Schilder angezeigt, ob eine Reinigungspflicht besteht. An Orten, die keine Hundeauslaufgebiete sind, besteht sowohl eine Reinigungspflicht als auch eine Anleinpflicht. Jeder Einwohner, der im bebauten Gebiet von Gemert-Bakel wohnt, hat im Umkreis von 400 Metern um sein Haus einen Abfalleimer, in dem er die Hundekotbeutel einfach entsorgen kann.

  • Praktisches Wissen weiter nutzen

Bei der Aufstellung von Abfallbehältern ist der Einsatz von Außendienstmitarbeitern unerlässlich. Ihre Erfahrung und ihr Wissen kommen daher zum Einsatz.

  • Nicht überall ein Abfalleimer

Die Gemeinde Gemert-Bakel möchte die Nutzer des öffentlichen Raums dazu ermutigen, ihren Abfall selbst mitzunehmen und zu entsorgen. Deshalb werden die Abfallbehälter nicht überall aufgestellt. Da das Aufstellen, die Wartung und die Leerung eines Abfallbehälters mit Kosten verbunden sind, gilt der Grundsatz: "Nein, außer...".

Grundsätzlich wird nicht mehr als ein Behälter an einem Standort aufgestellt, es sei denn, dies ist aufgrund des Nutzungsdrucks oder der Entfernung nicht sinnvoll. Das bedeutet zum Beispiel, dass nicht jede Bank einen Abfallbehälter braucht. Bei einer Gruppe von Bänken passt ein Abfalleimer.

Kriterien für die Platzierung:

Auf der Grundlage der vorgenannten Grundsätze wird die bestehende Situation bewertet. Neue Anträge werden von dem für die Stadtmöblierung zuständigen Sachbearbeiter auf dieser Grundlage geprüft. Nicht an jedem Standort wird auf Antrag ein Abfallbehälter aufgestellt. Der Antrag wird anhand der folgenden Platzierungskriterien bewertet.

Diese Orte sollten einen Abfalleimer haben:

  • In Einkaufszentren (alle 50 Meter). Die Unternehmer sorgen selbst für die Aufstellung von (mobilen) Abfallbehältern im Außenbereich und die rechtzeitige und angemessene Reinigung des Bereichs (in einem Radius von 25 m);
  • Entlang von Nasch- und Fahrradwegen. Zwischen Schulen und Supermärkten sieht man oft eine Menge Müll. Wir nennen das eine "Candy Route";
  • Ein Abfalleimer an Einrichtungen für ältere Jugendliche (Jugendtreffpunkte/Skateanlage);
  • Abfalleimer an den Spielplätzen;
  • An Bushaltestellen im Stadtzentrum und an stark frequentierten Haltestellen;
  • In Parks und Grünanlagen nur Abfalleimer am Eingang, es sei denn, der Druck im Park ist hoch oder die Gehstrecke ist sehr lang;
  • Jeder Einwohner, der innerhalb des bebauten Gebiets von Gemert-Bakel wohnt, erhält im Umkreis von 400 Metern um sein Haus einen Abfallbehälter, in dem er seine Hundekotbeutel problemlos entsorgen kann.

An diesen Orten gibt es keine Mülleimer:

  • Lose Mülltonnen in Wohnstraßen;
  • Innerhalb eines 10-Meter-Radius um öffentliche Essensplätze, ausgenommen Plätze in Einkaufszentren. Die Eigentümer sollten ihre eigenen Abfallbehälter bereitstellen und die öffentlichen Bereiche sauber halten (dies muss durchgesetzt werden);
  • Grundsätzlich keine Abfallbehälter im Außenbereich, mit Ausnahme von Orten, von denen bekannt ist, dass dort viel Abfall anfällt. Von den Erholungssuchenden wird erwartet, dass sie ihre Abfälle auf die gleiche Weise entsorgen, wie sie die Verpackungen entsorgen.

6.3 Abstellanlagen für Fahrräder

Das Aufstellen, Entfernen und Instandhalten von Fahrradabstellanlagen ist oft eine Frage der Anpassung an die erforderliche Kapazität einer Einrichtung oder an die Aktivitäten in einem Gebiet. CROW hat die Richtlinien für Fahrradabstellanlagen erstellt. Dieser Leitfaden enthält die Qualitätsanforderungen für Fahrradabstellanlagen. Die Gemeinde Gemert-Bakel handelt nach diesen Leitlinien (Standardisierungsdokumente FietsParKeur Version 2.5 Juli 2021(externer Link)). Darüber hinaus legt die Gemeinde Gemert-Bakel einige allgemeine Grundsätze fest.

Allgemeine Grundsätze:

  • Fahrradabstellanlagen werden nur an öffentlichen Plätzen, nicht aber an Wohnhäusern aufgestellt;
  • Fahrradabstellanlagen werden nur in Gruppen und nicht einzeln aufgestellt;
  • Die Gemeinde sorgt für Einheitlichkeit bei der Art der Fahrradabstellanlagen.

6.4 Abri-Autos

Ein Abri ist ein Wartebereich, der Reisenden oder Passanten Schutz vor Regen und Wind bietet. Wartehäuschen werden normalerweise an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel aufgestellt. Auch die Unterstände müssen aufgestellt und gewartet werden.

Um festzustellen, welche Verwaltungsvariante vorzuziehen ist, muss zunächst bestimmt werden, wann eine Haltestelle einen Abri "verdient". Sowohl der Linienverkehr als auch die Bushaltestellen scheinen dynamisch zu sein, und um darauf angemessen reagieren zu können, ist es nützlich, einen Maßstab zu haben, mit dem man bestimmen kann, was eine Bushaltestelle erfüllen sollte.

Es wurde ein Bewertungsrahmen erstellt, mit dem der "Bedarf an einem Wartehäuschen" für jede Bushaltestelle ermittelt werden kann. Dieser Bewertungsrahmen umfasst eine Reihe von Ausgangspunkten und eine Reihe von Gewichtungsfaktoren.

Allgemeine Grundsätze:

  • Jeder Kern mit einer Buslinie verdient einen Abri in "zentraler Lage";
  • Wenn eine Haltestelle eine klare Ein- und Ausstiegsseite hat, braucht die Ausstiegsseite kein Wartehäuschen (da die Reisenden direkt nach Hause bzw. an ihr Ziel gehen);
  • Keine Litfaßsäulen und Hinweisschilder in Buswartehallen;
  • Abos sind "volles Glas". Ein Abri sollte so wenig wie möglich die Sicht auf seine Umgebung verdecken;
  • Der Name der Bushaltestelle muss am Wartehäuschen sichtbar sein.

Die Gewichtungsfaktoren:

  • Ausreichend Kostgänger für abri;
  • Haltestelle für mehrere Buslinien;
  • Bereits ein Abri-Geschenk;
  • Soziale Bedeutung;
  • Die Umgebung verlangt Abri;
  • Ausreichend Platz für abri.

Der gesamte Überlegungsrahmen ist in Anhang 3 aufgeführt.

6.5 Pflanzgefäße 

Die Gemeinde Gemert-Bakel zögert, Pflanzgefäße in Eigenregie aufzustellen, da sie Stauden/Bäume/Blumen bevorzugt. Dies ist jedoch an einigen Standorten oder in besonderen Situationen, wie z. B. im Bereich des Stadtzentrums, nicht möglich. In diesem Fall kann ein Pflanzkübel einen Mehrwert bieten und das Zentrum attraktiver machen. Die Stadtverwaltung legt die folgenden Kriterien für Pflanzgefäße im öffentlichen Raum fest:

  • Pflanzgefäße nur an zentralen Standorten;
  • Die Gemeinde bestimmt die Anzahl und den Standort der Pflanzgefäße;
  • Um das Pflanzgefäß herum bleibt ein Freiraum von mindestens 1 Meter;
  • Die Pflanzgefäße verursachen keine Belästigung, Gefahr oder Schäden in der Umgebung.

6.6 Informationskiosk

Kartentafeln und Informationstafeln können verschiedene Funktionen erfüllen, z. B. Suchverhalten verhindern, die Verkehrssicherheit fördern, Freizeitziele unterstützen usw. Heutzutage tragen viele Einwohner ein GPS-Gerät bei sich, aber an manchen Orten ist eine Karte oder eine Informationstafel immer noch wünschenswert. Die Gemeinde legt die folgenden Kriterien für Karten- und Informationstafeln in öffentlichen Räumen fest, die von der Gemeinde verwaltet werden:

  • Der Standort des Zeichens sollte in einem angemessenen Verhältnis zu Art und Umfang des Objekts oder der Fläche stehen, auf die es sich bezieht;
  • In der Nähe bereits vorhandene temporäre oder permanente Schilder werden berücksichtigt;
  • Das Zeichen sollte eine direkte Beziehung zu seiner Umgebung haben;
  • Um die Plantafel/Informationstafel herum wird ein freier Raum von mindestens 1 Meter gelassen;
  • Die Qualität der Gestaltung des Zeichens (der Beschriftung) sollte ausreichend sein.

6.7 Fahnenmasten

Der Flächennutzungsplan, der in den Umweltplan übergeht, enthält Vorschriften für Fahnenmasten auf einem Baugrundstück. Im öffentlichen Raum wird die Aufstellung von Fahnenmasten zurückhaltend behandelt. Hierfür werden keine weiteren politischen Kriterien festgelegt.

Anhang 1 CROW-Qualitätsstufe
EbeneBildQualität
A+Neuer ZustandNeu
ABequemGut
BFunktionellAusreichend
CStrengUnzureichend
DUnsicherSchlecht

Tabelle 2: Weitere Erläuterungen zu den Bildqualitätsstufen

 

Anhang 2 Muster einer Verwaltungsvereinbarung für Stadtmobiliar - Bürgerinitiativen

Verwaltungs- und Instandhaltungsvertrag Stadtmobiliar Bürgerinitiativen

Die Gemeinde Gemert-Bakel, zu diesem Zweck vertreten durch den Bürgermeister gemäß Artikel 171, erster Absatz, des Gemeindegesetzes, in Ausführung des Beschlusses des Gemeindevorstandes vom ....... nachstehend: die Gemeinde;

und

Die Bürgerinitiative wird vertreten durch ..........................., wohnhaft unter ........................, und ...................................., wohnhaft unter..................................,

sind übereingekommen, dass die Bürgerinitiative.......... die Verwaltung und Wartung von....... übernimmt. Zu diesem Zweck wurden die folgenden Vereinbarungen getroffen, die sie in dieser schriftlichen Vereinbarung festhalten möchten, um die Sicherheit der Stadtmöbel zu gewährleisten.

 

  1. Die Bürgerinitiative .... wird das Stadtmobiliar pflegen.
  2. Die Gemeinde führt die Inspektionen durch und gibt Rückmeldung über die erforderlichen Wartungs- und Reparaturarbeiten.
  3. Die Stadtverwaltung kümmert sich um die Instandhaltung der Oberflächen der Straßenmöbel.
  4. Wenn die Bürgerinitiative das Stadtmobiliar nicht mehr instand hält, wird die Gemeinde je nach Ausmaß des Mangels in Bezug auf die Sicherheit und die Gesetzgebung gemäß der Gefahrenabwehrpolitik und dem Managementplan handeln und/oder die Gegenstände entfernen.

So geschehen und vereinbart in Gemert-Bakel auf ....................

Anhang 3 Überlegungsrahmen für Buswartehallen

Abris

Gewichtungspunkte

ArtikelArtikelJa/NeinGewichtung*Kommentar
1 Ausreichend Internatsschüler für abri 1  
2 Mehrzeiliger Anschlag 0,5  

3 

 

Jetzt ein Abri-Geschenk 0,25  
4 Soziale Bedeutung 0,5 Z. B. Bushaltestelle in der Nähe eines Pflegeheims oder einer Sportanlage

5 

 

Umwelt erfordert Abri 0,5 Z.B. zentrale Lage oder Drehscheibe
6 Ausreichend Platz für Abri 1 Wenn hier keine, keine Abri

*Optionssumme 2,5 oder höher = Abri erforderlich
* Im Laufe der Jahre kann sich die Gewichtung eines Postens ändern.

Anhang 4 Standarddokument Fahrradabstellanlagen