Beteiligung am Umweltgesetz
Das Umweltgesetz sorgt dafür, dass Sie als Anwohnerin oder Anwohner früher und aktiver in die Planungen in Ihrer Nachbarschaft einbezogen werden. Wie genau das geschieht, kann von Situation zu Situation unterschiedlich sein. Die Behörden sind verpflichtet, die Anwohner bei der Ausarbeitung bestimmter Pläne, wie z. B. einer Umweltvision oder eines Umweltplans, zu beteiligen. Auch wenn jemand anderes - ein Initiator - einen Plan hat, wird er oder sie ermutigt, die Anwohner einzubeziehen.
Siehe unterUmweltgesetz | Gemeinde Gemert-Bakel Für weitere Informationen. Sie können sich auch an das Team Genehmigungen und Aufsicht wenden untergemeente@gemert-bakel.nloder0492-37 85 00.