Grundwasser, vorübergehende Einleitung (an der Quelle)
Wie ist die Bearbeitung bei der Gemeinde?
Möchten Sie in die Kanalisation einleiten? Dann wenden Sie sich - nach Genehmigung durch das Wasserwirtschaftsamt - an die Gemeinde. Die Gemeinde wird dann beurteilen, wo Sie einleiten können.
Sie reichen einen Antrag mit den folgenden Angaben ein:
- Name des Antragstellers, des tatsächlichen Einleiters und Kontaktangaben
- Entnahme- und Abflussdaten (Dauer, Menge)
- Genehmigung des Wasserwirtschaftsamtes
Kosten und Vorlaufzeit
Wir können nur vollständige Anträge bearbeiten. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 2 Wochen.
Die Meldung ist kostenlos. Je nach Qualität des Wassers, das Sie einleiten möchten, können der Gemeinde zusätzliche Kosten für die Instandhaltung des Kanalisationsnetzes entstehen. Diese geben wir an Sie weiter. Wenn die Gemeinde Leitungen verlegen muss, damit Sie Grundwasser einleiten können, fallen hierfür ebenfalls Kosten an. Die tatsächlichen Kosten, einschließlich Vorbereitung und Überwachung, werden Ihnen von der Gemeinde in Rechnung gestellt.
Bedingungen für Auftragnehmer bei der Ableitung von Grundwasser in die Kanalisation
- Sie installieren ein Sandfangbauwerk mit einer auf den Abfluss abgestimmten Kapazität;
- Sie setzen eine Hochwassermarke;
- Sie benutzen die von der Gemeinde vorgegebenen Einleitstellen;
- Die Ableitung des Grundwassers kann über einen Brunnen (mit Deckel) oder einen Gully (Gitter im Straßenbelag) erfolgen. Bei längerfristigen Einleitungen oder bei verkehrsunsicheren Situationen stellt die Gemeinde auf Kosten des Antragstellers einen separaten Anschluss her