Geschäftsbeschreibung der Vereinbarung über die Kostendeckung und den Verlustausgleich für das Projekt Textielkwartier Gemert

Geschäftsbeschreibung der Vereinbarung über die Kostendeckung und den Verlustausgleich für das Projekt Textielkwartier Gemert

Parteien

  • Gemeinde Gemert-Bakel, im Folgenden als "Gemeinde" bezeichnet;
  • Der Initiator der Planentwicklung, im Folgenden als "Antragsteller" oder "Betreiber" bezeichnet.
  • Der Betreiber verfügt im Namen des Eigentümers der Grundstücke innerhalb des Abbaugebiets;
  • Die Parteien haben die räumliche Einbindung sowie die soziale und wirtschaftliche Machbarkeit des Projekts untersucht;
  • Die Parteien haben eine Einigung über die Durchführung des Projekts erzielt;
  • Die Parteien haben sich gemäß den Paragraphen 13.13 und 16.138 des Umweltgesetzes dafür entschieden, die Kostendeckung durch eine Landnutzungsvereinbarung und nicht durch Kostendeckungsregeln im Umweltplan zu regeln;
  • Mit dem Betreiber wurde eine Betriebsbeitragszahlung gemäß der Ausarbeitung des Plankostenscans vereinbart;
  • Der Vertrag basiert auf dem Mustervertrag Kostendeckung Gemert-Bakel 2024;
  • In der Vorvertragsvereinbarung wurden Vereinbarungen getroffen über:
    • Das zu realisierende Wohnungsbauprogramm / Wohnungssegmentierung;
    • das Planungsverfahren;
    • Die Erschließung des Betriebsgeländes für Bau- und Wohnzwecke;
    • Der vom Betreiber an die Gemeinde zu zahlende Betriebsbeitrag (Kostendeckung);
    • Abschluss einer separaten Vereinbarung zum Verlustausgleich;
    • Planung;
  • Die Gemeinde war bereit, die von der Antragstellerin beantragte Planerstellung unter der Bedingung durchzuführen, dass sich die Antragstellerin im Hinblick auf die wirtschaftliche Durchführbarkeit der Maßnahme bereit erklärt, die Gemeinde für den daraus resultierenden erstattungsfähigen Verlustausgleich und die damit verbundenen Kosten vollständig zu entschädigen;
  • Infolgedessen haben die Parteien eine Vereinbarung über den Ausgleich von Verlusten geschlossen; und
  • Diese Verlustausgleichsvereinbarung basiert auf der Musterverlustausgleichsvereinbarung Gemert-Bakel vom 1. Juli 2024.

Datum

Die Vereinbarung wurde am 9. Dezember 2025 im Hinblick auf den Beschluss des Kollegiums vom selben Tag geschlossen.

Standort

Textielkwartier Gemert, auch bekannt als die Grundstücke, die als:

KommuneAbschnittNummer 
GemertN2303Gesamte Parzelle
GemertN1703Gesamte Parzelle
GemertN2304Ein Teil des Grundstücks
GemertN2504Ein Teil des Grundstücks
GemertN2520Ein Teil des Grundstücks

Projekt

Die Realisierung von 155 Wohnungen, einschließlich eines Pflegeheims am oben genannten Standort und die Umwandlung von 2 Werkswohnungen in Zivilwohnungen.

Überblick über die Vereinbarung

  • Der Betreiber verfügt im Namen des Eigentümers der Grundstücke innerhalb des Abbaugebiets;
  • Die Parteien haben die räumliche Einbindung sowie die soziale und wirtschaftliche Machbarkeit des Projekts untersucht;
  • Die Parteien haben eine Einigung über die Durchführung des Projekts erzielt;
  • Die Parteien haben sich gemäß den Paragraphen 13.13 und 16.138 des Umweltgesetzes dafür entschieden, die Kostendeckung durch eine Landnutzungsvereinbarung und nicht durch Kostendeckungsregeln im Umweltplan zu regeln;
  • Mit dem Betreiber wurde eine Betriebsbeitragszahlung gemäß der Ausarbeitung des Plankostenscans vereinbart;
  • Der Vertrag basiert auf dem Mustervertrag Kostendeckung Gemert-Bakel 2024;
  • In der Vorvertragsvereinbarung wurden Vereinbarungen getroffen über:
    • Das zu realisierende Wohnungsbauprogramm / Wohnungssegmentierung;
    • das Planungsverfahren;
    • Die Erschließung des Betriebsgeländes für Bau- und Wohnzwecke;
    • Der vom Betreiber an die Gemeinde zu zahlende Betriebsbeitrag (Kostendeckung);
    • Abschluss einer separaten Vereinbarung zum Verlustausgleich;
    • Planung;

Überblick über die Vereinbarung über die Wiederherstellung des Nachteilsausgleichs

  • Die Gemeinde war bereit, die von der Antragstellerin beantragte Planerstellung unter der Bedingung durchzuführen, dass sich die Antragstellerin im Hinblick auf die wirtschaftliche Durchführbarkeit der Maßnahme bereit erklärt, die Gemeinde für den daraus resultierenden erstattungsfähigen Verlustausgleich und die damit verbundenen Kosten vollständig zu entschädigen;
  • Infolgedessen haben die Parteien eine Vereinbarung über den Ausgleich von Verlusten geschlossen; und
  • Diese Verlustausgleichsvereinbarung basiert auf der Musterverlustausgleichsvereinbarung Gemert-Bakel vom 1. Juli 2024.

Siehe Dokumente

Die Geschäftsbeschreibung wird sechs Wochen lang zur Einsichtnahme ausgelegt. Gegen die abgeschlossenen Vereinbarungen und die Geschäftsbeschreibung ihres Inhalts können keine Stellungnahmen oder Einwendungen im Sinne des Awb erhoben werden.