Feuerwerk
Ab dem 1. August 2026 gilt in den Niederlanden ein landesweites Feuerwerksverbot für Verbraucher. Vereine und Stiftungen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um zum Jahreswechsel F2-Feuerwerkskörper abzuzünden.
Das bedeutet, dass Sie als Privatperson keine Feuerwerkskörper für den privaten Gebrauch wie „Cakes“, „Compoundboxen“, Raketen und Knallkörper mehr kaufen, besitzen oder abbrennen dürfen. Auch nicht zu Silvester. Vereine und Stiftungen mit Bezug zu Gemert-Bakel, die bei der Handelskammer eingetragen sind, können bei der Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Silvester in Gemert-Bakel sicher und angenehm verläuft.
Wer kann die Ausnahmegenehmigung beantragen?
Die Ausnahmegenehmigung richtet sich an Vereine und Stiftungen, die kleine, organisierte Feuerwerksveranstaltungen durchführen, die zu einem sicheren und festlichen Jahreswechsel beitragen.
Für Unternehmen ändert sich nichts. Unternehmen beantragen eine Genehmigung die Provinz Nordbrabant(externer Link) zum Abbrennen von Feuerwerk.
Wie beantragt man eine Ausnahmegenehmigung?
Ein Verein oder eine Stiftung muss bei der Gemeinde einen Antrag stellen. Dazu müssen folgende Angaben vorgelegt werden:
- Ziel und Ablauf der Veranstaltung
- Versicherungspolice (die Organisation muss eine Versicherung abschließen)
- Erwartete Besucherzahl
- Sicherheitsplan einschließlich Lageplan
- Genauer Standort, der die festgelegten Sicherheitsanforderungen erfüllt
- Menge an Feuerwerkskörpern (max. 200 kg Feuerwerkskörper der Klasse F2)
- Kontaktdaten von zwei Aufsichtspersonen, die mindestens 18 Jahre alt sind, während des Abbrennens anwesend sind und die vom Staat bereitgestellten Informationsunterlagen zur Kenntnis genommen haben
- Kontaktdaten von maximal acht Zündern, die mindestens 18 Jahre alt sind, die das Feuerwerk zünden und die das von der Regierung bereitgestellte Informationspaket zur Kenntnis genommen haben.
Was darf man als Einwohner abbrennen?
Als Einwohner dürfen Sie nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1 abbrennen. Dies ist das ganze Jahr über erlaubt. Beispiele hierfür sind:
- Sternchen
- Knallbonbons
- Knallbonbons
- Kleine Zierbrunnen, die unter die Kategorie F1 fallen.
Überprüfen Sie stets die Verpackung. Darauf muss deutlich angegeben sein, dass es sich um die Kategorie F1 handelt und dass das Feuerwerk für den privaten Gebrauch geeignet ist.
Welche Feuerwerkskörper sind verboten?
Als Verbraucher dürfen Sie Feuerwerkskörper der Kategorien F2, F3 und F4 nicht mehr kaufen, besitzen oder abbrennen. Dazu gehören beispielsweise Raketen, Feuerwerkskuchen, Compoundboxen und Knallkörper.
Haben Sie noch Feuerwerkskörper übrig?
Haben Sie noch Feuerwerkskörper, die nach den neuen Vorschriften verboten sind? Zünden Sie diese nicht an und werfen Sie sie nicht in den normalen Hausmüll. Die niederländische Regierung organisiert landesweite Abgabetage. Weitere Informationen finden Sie auf der Website leverjevuurwerkin.nl(externer Link) Wann und wo diese Tage stattfinden. Dort können Sie Feuerwerkskörper sicher, kostenlos, anonym und ohne Bußgeld abgeben.
Belästigungen melden
Sollten Sie durch Feuerwerk belästigt werden, wenden Sie sich bitte unter der Nummer 0900-8844 an die Polizei.
Während der Bürozeiten können Sie sich auch unter der Nummer 0492 378500 an die Gemeinde Gemert-Bakel wenden.
Weitere Informationen zum Kauf und Abbrennen von Feuerwerk
Alles, was du über die Vorschriften, die Sicherheit und Feuerwerk wissen musst, findest du unter die Website der niederländischen Regierung(externer Link).