Einfahrt beantragen
Eine Ein- oder Ausfahrt ist eine Anbindung eines Grundstücks an die öffentliche Straße. Möchten Sie eine neue Ein- und Ausfahrt anlegen? Oder Änderungen an einer bestehenden Ein- und Ausfahrt zur öffentlichen Straße vornehmen? Dann müssen Sie einen Antrag bei der Gemeinde stellen.
Bedingungen
Für eine Ein- oder Ausfahrt gelten die folgenden Bedingungen:
- Die Straße bleibt befahrbar;
- Die Straße bleibt sicher;
- Das Erscheinungsbild des Eingangs oder Ausgangs sollte zur Umgebung passen;
- Grünflächen bleiben geschützt;
- Die Parkplätze werden beibehalten;
- Die Einfahrt ist nicht breiter als 4 m im Falle eines Wohnhauses oder 6 m im Falle eines Unternehmens. In begründeten Fällen kann hiervon abgewichen werden.
Ist die öffentliche Straße eine Kreisstraße?
Handelt es sich bei der öffentlichen Straße um eine Provinzialstraße? Dann müssen Sie bei der Provinz eine Genehmigung für den Bau einer Ein- oder Ausfahrt beantragen. Dies können Sie über den digitalen Umweltschalter(externer Link) tun. Wählen Sie in diesem Schalter die Aktivität 'Bau oder Änderung einer Einfahrt'.
Kosten
Die Kosten für den Bau der Zufahrt gehen zu Lasten des Antragstellers. Dazu gehören auch Kosten wie die Verlegung von Kabeln, Rohren und Lichtmasten im öffentlichen Raum.