Einen Fassadengarten anlegen lassen

Sie haben keinen Vorgarten, würden sich aber gerne einen wünschen? Die Gemeinde legt Ihnen kostenlos einen Fassadengarten an! Manche Häuser grenzen direkt an den (steinernen) Bürgersteig, wodurch es in der Straße wenig Grün gibt. Ein Fassadengarten ist ein schmaler Grünstreifen an der Vorder- oder Seitenfassade eines Hauses. Da sich der Streifen im öffentlichen Raum befindet, übernimmt die Gemeinde die Anlage. Für die Bepflanzung und Pflege müssen Sie anschließend selbst sorgen.

Warum fördert die Gemeinde die Anlage eines Fassadengartens?

Der Bau eines Fassadengartens bietet viele Vorteile:

  • Das Lebensumfeld wird grüner und gesünder
  • Verschönert sowohl das Haus als auch die Straße
  • Regenwasser fließt besser ab
  • Pflanzen und Blumen ziehen alle möglichen Insekten und Vögel an
  • Er speichert weniger Wärme als Fliesen/Beton

Spielregeln

Die Gemeinde prüft, ob der öffentliche Raum für einen Fassadengarten geeignet ist. Der Fassadengarten ist maximal 60 cm (zwei Fliesen) breit.

  • Die Gemeinde kümmert sich um die Entfernung des Belags, die Bodenverbesserung und die Anbringung einer Einfassung um den Fassadengarten.
  • Der Fassadengarten ist ein Leihgarten und bleibt öffentlicher Raum (Eigentum der Gemeinde).
  • Der Bewohner kümmert sich selbst um die Bepflanzung und Pflege des Fassadengartens. Der Fassadengarten ist ausschließlich für Grünflächen und Bepflanzung vorgesehen. Es ist nicht gestattet, im Fassadengarten Gegenstände oder andere Dinge aufzustellen, die nicht Teil der Bepflanzung sind.
  • Im Boden können sich verschiedene Kabel und Rohre befinden. Graben Sie nur manuell und nicht tiefer als 30 cm.
  • Benötigt die Gemeinde das Grundstück für Bauarbeiten, so muss der Durchgang gewährt werden, ohne dass ein Anspruch auf Entschädigung besteht.
  • Bei Vernachlässigung oder Nichteinhaltung stellen wir den ursprünglichen Zustand des Belags wieder her.
  • Wenn Ihre Straße kürzlich neu gestaltet wurde (neue Pflasterung/Begrünung/Kanalisation verlegt), gilt ein fünfjähriges Aufbruchverbot. Das bedeutet, dass Sie in diesem Zeitraum keinen Fassadengarten anlegen lassen können. Vor der Neugestaltung fragen wir Sie, ob Sie Interesse an der Anlage eines Fassadengartens haben.