Einreichen einer Beschwerde bei der Peelgemeenten Joint Scheme

Gemeinsame Vereinbarung Peelgemeenten führt Aufgaben im Namen der Gemeinde im Bereich der:

  • Gesetz zur sozialen Unterstützung (Wmo)
  • Jugendgesetz
  • Minima-Verordnung
  • Kommunales Schuldendienstgesetz
  • Integration

Sind Sie mit der Art und Weise, wie Ihnen von dieser Organisation geholfen wurde, nicht zufrieden? Dann können Sie eine Beschwerde einreichen. Zum Beispiel, wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie nicht korrekt behandelt wurden, nicht richtig informiert wurden oder zu lange auf eine Antwort warten mussten.

Was ist eine Beschwerde?

Eine Beschwerde bezieht sich auf die Art und Weise, wie Sie von Mitarbeitern der Peelgemeenten behandelt worden sind. Das Beschwerdeverfahren ist nicht dazu gedacht, gegen eine getroffene Entscheidung Einspruch zu erheben. Möchten Sie gegen eine Entscheidung Einspruch erheben, etwa gegen die Ablehnung eines Antrags? Dann befolgen Sie das Einspruchsverfahren. In der Entscheidung, gegen die Sie Einspruch erheben wollen, wird erläutert, wie Sie Einspruch erheben können.

Wie kann man eine Beschwerde einreichen?

Sie können Ihre Beschwerde einfach über ein Online-Beschwerdeformular einreichen. Klicken Sie auf den unten stehenden Link, um das Formular zu öffnen:

Sie können Ihre Beschwerde auch per Post einreichen, adressiert an:
Peelgemeenten Joint Scheme
Zu Händen des Beschwerdekoordinators
Postfach 3
5750 AA Deurne

Eine schriftliche Beschwerde muss unterschrieben sein und mindestens Ihren Namen und Ihre Adresse, das Datum und eine Beschreibung der Beschwerde enthalten.

Nach Eingang Ihrer Beschwerde wird diese vom Gemeinsamen System der Peelgemeenten bearbeitet. Sie erhalten innerhalb weniger Arbeitstage eine Bestätigung und Informationen über das weitere Vorgehen.

Wenn Sie Hilfe beim Einreichen einer Beschwerde benötigen, können Sie jemanden aus Ihrem Netzwerk bitten, dies für Sie zu tun. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie sich auch an einen unabhängigen Kundenbetreuer wenden.