Gaststättengewerbe, Benachrichtigung über gelegentliche Festivitäten

Form Festlichkeit

Als Gastronomiebetrieb veranstalten Sie vielleicht ein paar Mal im Jahr ein Fest, bei dem Sie viel Lärm machen. Zum Beispiel:

  • Eine Musikaufführung in einem Café
  • Eine Party mit einer Band oder einem DJ

Gut zu wissen

  • Melden Sie sich spätestens zwei Wochen vor der Feierlichkeit an
  • Die Befreiung gilt nur für Feierlichkeiten innerhalb einer Einrichtung
  • Zum Zeitpunkt der Befreiung gelten die Lärmstandards der geltenden Veranstaltungspolitik
  • Von Sonntag bis Donnerstag endet die Befreiung um 00:00 Uhr. Am Freitag und Samstag Nacht um 01.00 Uhr.

Bearbeitete Anträge

Die Stadtverwaltung wird darüber informiert, welcher Gaststättenbetreiber einen Antrag gestellt hat.

Dientje

Der Horeca-Betrieb Dientje in Gemert hat für Samstagnacht, den 22. August 2026, bis 01:00 Uhr, die Verwendung von "Horeca, Anmeldung von Nebenveranstaltungen" beantragt.
Ein entsprechender Antrag wurde am 4. Dezember 2025 gestellt und eine Ausnahmegenehmigung wurde am 9. April 2026 erteilt.