Gaststättengewerbe, Benachrichtigung über gelegentliche Festivitäten
Form Festlichkeit
Als Gastronomiebetrieb veranstalten Sie vielleicht ein paar Mal im Jahr ein Fest, bei dem Sie viel Lärm machen. Zum Beispiel:
- Eine Musikaufführung in einem Café
- Eine Party mit einer Band oder einem DJ
Gut zu wissen
- Melden Sie sich spätestens zwei Wochen vor der Feierlichkeit an
- Die Befreiung gilt nur für Feierlichkeiten innerhalb einer Einrichtung
- Zum Zeitpunkt der Befreiung gelten die Lärmstandards der geltenden Veranstaltungspolitik
- Von Sonntag bis Donnerstag endet die Befreiung um 00:00 Uhr. Am Freitag und Samstag Nacht um 01.00 Uhr.
Bearbeitete Anträge
Die Stadtverwaltung wird darüber informiert, welcher Gaststättenbetreiber einen Antrag gestellt hat.
Dientje
Der Horeca-Betrieb Dientje in Gemert hat für Samstagnacht, den 22. August 2026, bis 01:00 Uhr, die Verwendung von "Horeca, Anmeldung von Nebenveranstaltungen" beantragt.
Ein entsprechender Antrag wurde am 4. Dezember 2025 gestellt und eine Ausnahmegenehmigung wurde am 9. April 2026 erteilt.