Auszug aus dem Basis-Personenregister (BRP)
Sie können einen Auszug aus dem BRP auf vier Arten beantragen:
- Digital
- Persönlich am Schalter
- Geschrieben
- Über eine Vollmacht (es handelt sich um einen Antrag für Sie selbst, aber Sie bevollmächtigen eine andere Person, diesen abzuholen und zu bezahlen)
Hervorgehobener Text: Sollten Sie den Auszug kurzfristig benötigen, können Sie dies im Kommentarfeld angeben. Wir halten ihn dann an der Rezeption für Sie bereit und Sie können ihn mit Ihrem Ausweis abholen. Wir versenden keine Auszüge per E-Mail.
Digitale Anwendungen
Um einen Auszug digital zu beantragen, benötigen Sie DigiD (externer Link). Bitte beachten Sie! Mit diesem Produkt sind Kosten verbunden. Sie können diese mit iDEAL | Wero oder Ihrer Kreditkarte bezahlen.
Anforderung eines digitalen Auszugs aus dem BRP (externer Link)
Persönliche Anfrage
Um einen Auszug persönlich zu beantragen, müssen Sie einen Termin vereinbaren (externer Link). Dies kann online oder telefonisch unter 0492-378 500 geschehen.
Wenn Sie selbst einen Auszug beantragen möchten, bringen Sie ihn bitte mit:
- ein gültiges Ausweisdokument
- eventuell das Schreiben der Behörde, die den Auszug verlangt
Schriftlicher Antrag
Um einen schriftlichen Auszug zu beantragen, senden Sie einen Brief mit einer Kopie Ihres gültigen Personalausweises. In Ihrem Schreiben sollten Sie angeben, wofür Sie den Auszug aus dem BRP benötigen und welche zusätzlichen Angaben Sie machen möchten. Wir werden Ihnen dann den Auszug zusenden. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie bezahlen müssen.
Über einen Zulassungsantrag
Sie können auch jemanden bevollmächtigen, den BRP-Auszug in Ihrem Namen abzuholen.
Diese Person muss dann die folgenden Dokumente vorlegen können:
- ein von Ihnen unterzeichneter Schriftliche Vollmacht (externer Link)(externer Link) mit Ihren Daten, dem Namen der von Ihnen bevollmächtigten Person und dem Zweck der Bevollmächtigung. Bitte stellen Sie sicher, dass die Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse angegeben sind, damit wir Sie erreichen können.
- Diese Vollmacht müssen Sie nicht ausfüllen, wenn Sie einen BRP-Auszug für sich selbst beantragen und diesen auch persönlich abholen.
- Ihren Identitätsnachweis oder eine Kopie davon
- seinen eigenen Identitätsnachweis.
Der Bevollmächtigte muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Registrierung von Nicht-Einwohnern (RNI)
Sind Sie als Nichtansässiger in den Niederlanden registriert? Sind Sie nicht mehr unter einer Adresse in den Niederlanden gemeldet? Oder wohnen Sie nicht mehr in den Niederlanden und benötigen eine Bescheinigung? Dann können Sie bei einer der RNI-Schaltergemeinden einen Auszug daraus beantragen.
Sie können die folgenden Auszüge aus dem RNI beantragen:
- eine Kopie Ihrer Registrierung als Nichtansässiger in den Niederlanden (RNI) mit Ihrer Bürgerservicenummer (BSN).
- Unverheiratetenerklärung für Personen, die nicht mehr in den Niederlanden wohnen.
- Erklärung der Abmeldung aus den Niederlanden (nach dem 30. September 1994)
Die RNI-Zählgemeinden sind: Alkmaar, Almelo, Amsterdam, Breda, Den Haag, Doetinchem, Eindhoven, Groningen, Goes, Heerlen, Leeuwarden, Leiden, Nijmegen, Rotterdam, Terneuzen, Utrecht, Venlo und Zwolle.
Gebühren
Auszug aus dem Einwohnermelderegister (BRP): € 17,80
Wie lange dauert es?
| Anfrage | Erledigt |
|---|---|
| Am Schalter | direkt |
| Geschrieben | eine Woche |
| Digital | eine Woche |