Führerschein (ausländisch), Umrechnung

Um Ihren gültigen ausländischen Führerschein umtauschen zu können, müssen Sie in Gemert-Bakel wohnen und in der Grundregistrierung von Personen (BRP) registriert sein. Nicht alle ausländischen Führerscheine können umgetauscht werden.

Anleitungstext :Sie beantragen den Führerschein persönlich am Schalter des Rathauses. Dafür müssen Sie einen Termin vereinbaren.

Umtausch ausländischer Führerscheine

Um Ihren gültigen ausländischen Führerschein umzutauschen, müssen Sie in Gemert-Bakel wohnen und im Basis-Personenregister (BRP) eingetragen sein. Nicht alle ausländischen Führerscheine können umgetauscht werden. Mehr darüber erfahren Sie auf der Website des Rijksdienst voor Wegverkeer (RDW)(externer Link).

Wenn es sich um einen Führerschein aus einem anderen Land als Liechtenstein, Norwegen, Island, der Schweiz oder einem EU-Land handelt, ist immer eine Eignungserklärung erforderlich.

Wenn Sie einen Führerschein besitzen, der nur Satzzeichen enthält, die in den Niederlanden nicht verwendet werden (z. B. Japanisch oder Griechisch), müssen Sie eine Übersetzung des ausländischen Führerscheins mitbringen. Die Übersetzung muss von einem vereidigten Dolmetscher, der Botschaft oder dem Konsulat angefertigt worden sein.

Wenn Sie Ihren Führerschein nicht umtauschen können, müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung bei der CBR ablegen, um einen niederländischen Führerschein zu erhalten.

Mitnehmen

  • ein gültiges Ausweisdokument
  • ein farbiges Passfoto, das gut passt und alle Anforderungen an ein Passfoto erfüllt (externer Link)
  • Ihren ausländischen Führerschein
  • eine gültige Aufenthaltsgenehmigung. Diese ist nicht erforderlich, wenn Sie Staatsangehöriger eines EU- oder EFTA-Landes (Liechtenstein, Norwegen, Island oder Schweiz) sind.

Bedingungen

Gebühren

ProduktKosten
Beantragung eines Führerscheins€ 53,65

Bitte beachten Sie, dass wir keine 200 € in Papiergeld annehmen. Dies geschieht aus Sicherheitsgründen.

Wie lange dauert es?

Die Straßenverkehrsbehörde (RDW) teilt Ihnen mit, wann Sie Ihren Führerschein bei der Gemeinde abholen können.

Gehighlighte Text: Bitte beachten Sie, dass Sie hierfür einen Abholtermin vereinbaren müssen.

Wenn Sie einen Antrag stellen, geben Sie Ihren ausländischen Führerschein ab. Danach dürfen Sie nicht mehr fahren, bis Sie Ihren neuen Führerschein haben!

Abholung innerhalb von 3 Monaten

Nachdem Sie vom RDW benachrichtigt wurden, dass Ihr Führerschein bei der Gemeinde bereit liegt, haben Sie drei Monate Zeit, Ihren Führerschein abzuholen. Danach ist er offiziell ungültig und wird vernichtet. Sie müssen dann einen neuen Antrag stellen.