Archäologische Untersuchung

Die Archäologie ist die Wissenschaft, die sich mit der Vergangenheit befasst. Dies geschieht durch die Untersuchung alter Gegenstände und Überreste. Diese Überreste befinden sich unter der Erde. Dazu gehören beispielsweise Fundamente alter Gebäude, Gräber und Werkzeuge.

Unsere Gemeinde blickt auf eine reiche Geschichte zurück. Daher befinden sich im Boden zahlreiche archäologische Funde. In Gemert haben Forscher viel darüber herausgefunden, wie das Dorf im Mittelalter aussah. In Bakel konnten wir nachweisen, dass es sich um eines der ältesten Dörfer Brabants handelt.

Archäologische Funde nicht stören

Das Denkmalschutzgesetz schreibt vor, dass archäologische Fundstätten nicht gestört werden dürfen. Die Gemeinde, Bauträger und Privatpersonen müssen dies bei Bauvorhaben berücksichtigen.

Archäologische Funde sind empfindlich. Wenn man sie stört, sind die Informationen für immer verloren. Deshalb müssen manchmal erst Untersuchungen durchgeführt werden, bevor mit dem Bau begonnen werden darf. Diese Untersuchungen werden von einem archäologischen Forschungsbüro durchgeführt, nicht von der Gemeinde.

Möchten Sie irgendwo bauen oder umfangreiche Erdarbeiten durchführen?

In den Raumordnungsplänen ist festgelegt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit für archäologische Funde ist. Damit ist eine Ausnahmeregelung verbunden.

  • Ist die Wahrscheinlichkeit, dass Fundstücke vorhanden sind, gering? Dann darfst du ohne verpflichtende Untersuchung weitergraben.
  • Ist die Wahrscheinlichkeit, dass Funde entdeckt werden, hoch? Dann gelten strengere Vorschriften.

Möchten Sie irgendwo bauen oder umfangreiche Erdarbeiten durchführen? Dann können Sie selbst prüfen, ob eine Untersuchung erforderlich ist. Schauen Sie dazu im Umweltplan(externer Link) nach. :

Haben Sie Fragen zur Archäologie? Schreiben Sie uns eine E-Mail an gemeente@gemert-bakel.nl. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Metalldetektion

In unserer Gemeinde gibt es keine besonderen Vorschriften für Metalldetektoren. Hier gelten die landesweiten Vorschriften. Diese Vorschriften verhindern, dass Sie versehentlich archäologische Fundstätten stören.

Es gelten folgende Regeln:

  • Sie dürfen nur mit Genehmigung des Grundstückseigentümers nach Fundstücken suchen.
  • Man darf nur in den obersten 30 Zentimetern oder in lockerem Boden suchen.
  • Es ist verboten, Fundstücke aus archäologischen Schichten zu entnehmen.
  • Das Suchen an archäologischen Denkmälern ist verboten.
  • An Orten, an denen archäologische Untersuchungen stattfinden, darf nicht gesucht werden.
  • Haben Sie eine archäologische Fundstätte entdeckt? Wenden Sie sich bitte an die Gemeinde.
  • Melden Sie interessante Funde bei der Gemeinde.
  • Besondere Funde müssen Sie vorübergehend zur Dokumentation abgeben. Danach erhalten Sie sie zurück.

Bericht finden

Haben Sie in Ihrem Garten etwas gefunden, von dem Sie glauben, dass es alt ist? Halten Sie es für einen archäologischen Fund? Dann wenden Sie sich bitte an die Gemeinde unter gemeente@gemert-bakel.nl.