Ankündigung von Emissionsvorschlägen
Wenn die Gemeinde Gemert-Bakel beabsichtigt, unbewegliches Vermögen (z.B. Grundstücke, Gebäude) zu verkaufen, zu belasten, zu verpachten oder zur Nutzung zu überlassen, muss sie dies öffentlich bekannt geben. Dies dient der Chancengleichheit aller.
Sind Sie auch ein Kandidat oder sind Sie mit einem Thema nicht einverstanden?
Die Gemeinde Gemert-Bakel wird ihre Absicht, den Kaufvertrag abzuschließen, nach Ablauf von 20 Kalendertagen nach dem Datum dieser Veröffentlichung in die Tat umsetzen, es sei denn, eine interessierte Partei hat zuvor ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen diese Absicht beim Richter für einstweiligen Rechtsschutz des Bezirksgerichts von Oost Brabant eingeleitet. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde unter gemeente@gemert-bakel.nl.
Keine Antwort oder zu spät?
Reagieren Sie nicht innerhalb von 20 Tagen auf einen Vorschlag, verlieren Sie Ihr Recht, gegen die Entscheidung vorzugehen und die Vereinbarung zu schließen oder Schadensersatz zu verlangen.
Was passiert nach 20 Tagen?
Wenn innerhalb von 20 Tagen nach der Veröffentlichung eines Emissionsvorschlages keine Mitteilung eingeht, kann der Gemeindevorstand über den Abschluss des Vertrages entscheiden. Wir halten diese 20 Tage ein, da sonst die Gemeinde Gemert-Bakel und ihre Vertragspartner unangemessen benachteiligt werden.
Ausgabe
Nachstehend finden Sie alle Grundstücke, Gebäude, Parzellen und Baugrundstücke, die wir veräußern möchten.
Beabsichtigter Verkauf von drei Gewerbeflächen an Leije in Gemert
Wir beabsichtigen, drei nebeneinander liegende Gewerbeflächen an der Leije in Gemert zu verkaufen. Es handelt sich um folgende Grundstücke:
| Grundstücke | Katasterbezeichnung | Fläche | Art der Ausgabe |
| 1 | Gemert-O-3969 | 5.133 m² | Öffentliches Vergabeverfahren mit Auslosung |
| 2 | Gemert-O-3970 | 5.133 m² | Öffentliches Vergabeverfahren mit Auslosung |
| 3 | Gemert-O-3968 | 4.149 m² | Direktverkauf |
Wir haben die Grundstücke 1 und 2 im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens angeboten. Die Möglichkeit zur Bewerbung und die entsprechenden Vergabebedingungen wurden am 19. Mai 2026 bekannt gegeben. Am 15. Juni 2026 fand hierfür eine Auslosung statt. Auf der Grundlage des Auslosungsergebnisses kommen die ausgelosten Unternehmen für den Erwerb der Grundstücke in Betracht. Die geplanten Verkäufe erfolgen gemäß den zuvor bekannt gegebenen Verkaufsbedingungen.
Das Grundstück 3 ist nicht Teil des Auslosungsverfahrens. Wir beabsichtigen, dieses Grundstück direkt an den Eigentümer des angrenzenden Gewerbegrundstücks zu verkaufen. Wir sind der Ansicht, dass der Unternehmer auf der Grundlage objektiver, überprüfbarer und angemessener Kriterien als einziger ernsthafter Interessent für den Kauf dieses Grundstücks in Frage kommt. Dabei halten wir Folgendes für wichtig:
- Das Grundstück wird zur Erweiterung des unmittelbar angrenzenden Betriebsgrundstücks genutzt;
- das Grundstück passt zum bestehenden Geschäftsbetrieb des angrenzenden Unternehmens;
- Die geplante Erweiterung steht im Einklang mit den kommunalen Ausweisungs- und Entwicklungszielen für das Gewerbegebiet.
Möglichkeit zur Stellungnahme
Wir werden den Plan zum Abschluss des Kaufvertrags 20 Kalendertage nach dem Datum dieser Veröffentlichung weiter umsetzen, es sei denn, ein Beteiligter hat zuvor beim Richter für einstweilige Verfügungen des Gerichts Oost-Brabant ein Eilverfahren gegen dieses Vorhaben angestrengt.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen? Dann wenden Sie sich bitte an Frau C. Vos unter gemeente@gemert-bakel.nl unter Angabe von „Leije – Smartpark“.
Mit dieser Veröffentlichung setzt die Gemeinde das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 26. November 2021 (ECLI:NL:HR:2021:1778) um.